Kulturförderung


Seit dem Jahr 2021 gilt ein zweisäuliges Fördermodell, bestehend aus einer Basisförderung sowie einer Projektförderung. Alle wichtigen Informationen über die Förderberechtigung, das Antrags- und Auszahlungsverfahren können den im April 2024 aktualisierten Richtlinien entnommen werden:  

Kulturförderung 2025

Bitte beachten Sie, dass die Anträge für 2025 für beide Förderarten nur mittels der neuen Online-Formulare gestellt werden können und spätestens bis 30. September 2024 eingereicht werden müssen. PDF-Anträge aus den Vorjahren können nicht mehr entgegen genommen werden.

Kulturförderung 2024

Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 7.11.2023 über die Verteilung der Kulturfördermittel 2024, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung, beraten.
Für die Basisförderung sind insgesamt 19 Anträge fristgerecht eingegangen. Allen kulturellen Vereinigungen wurde der Zuschuss zur teilweisen Deckung der laufenden Betriebskosten bewilligt. 
Für die Projektförderung sind insgesamt 11 Anträge fristgerecht eingegangen. Alle Projekte wurden mit der Bewilligung eines Zuschusses ermöglicht.
Da die Kulturfördermittel damit nicht vollständig ausgeschöpft wurden, hat der Kulturausschuss beschlossen, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung, ausnahmsweise im Frühjahr eine zweite Förderrunde durchzuführen. Über die Verteilung dieser noch nicht ausgeschöpften Kulturfördermittel 2024 hat der Kulturausschuss in seiner Sitzung am 24.4.2024 beraten. 
Für die Basisförderung sind 4 weitere Anträge fristgerecht eingegangen. Allen kulturellen Vereinigungen wurde der Zuschuss zur teilweisen Deckung der laufenden Betriebskosten bewilligt. 
Für die Projektförderung sind 8 weitere Anträge fristgerecht eingegangen. 7 Projekte wurden mit der Bewilligung eines Zuschusses ermöglicht.

Für die Auszahlung der Projektfördermittel ist die Vorlage des nachfolgenden Verwendungsnachweises bis spätestens 6 Wochen nach Abschluss des Projekts erforderlich:

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