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Asyl
  • Neubau einer Asylunterkunft

    Wer hat in Deutschland Recht auf Asyl?
    Das Recht einen Asylantrag in Deutschland zu stellen, ergibt sich aus Artikel 16a Grundgesetz. 
    Bei jedem Asylantrag prüft das Bundesamt zunächst ob aufgrund der sogenannten Dublin-III-Verordnung ein anderer Mitgliedsstaat der Europäischen Union für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Ist dies nicht der Fall erfolgt eine Prüfung auf Grundlage des Asylgesetzes, ob eine der vier Schutzformen – Asylberechtigung (Art 16a GG), Flüchtlingsschutz (§ 3 AsylG), subsidiärer Schutz (§ 4 AsylG) oder ein Abschiebungsverbot (§ 60 Abs. 5 und 7 AufenthG – vorliegt.  Wenn keine dieser Schutzformen in Frage kommt, wird der Asylantrag abgelehnt.

    Die Unterbringung von Asyl- und Schutzsuchenden ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Was bedeutet das?
    Die Verpflichtung zur Aufnahme und Unterbringung ergibt sich aus § 1 des Landesaufnahmegesetzes Rheinland-Pfalz. Es ist eine gesetzliche kommunale Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung und muss erfüllt werden. Es steht nicht im Ermessen der Kommune, ob sie die Schutzsuchenden aufnimmt oder nicht. 

    Wie viele Schutzsuchende leben derzeit in Speyer?
    Zum heutigen Datum sind bei der Ausländerbehörde 65 Personen registriert, die Inhaber einer Aufenthaltsgestattung sind. Das heißt, die sich derzeit in einem laufenden Asylverfahren befinden. Hierzu kommen 57 Personen mit einer Duldung (Aussetzung der Abschiebung) deren Asylverfahren bereits mit negativem Bescheid des Bundesamtes oder per Gerichtsbeschluss abgeschlossen wurde. Weiterhin gibt es die Personengruppe deren Asylverfahren positiv beschieden wurde und die deshalb einen Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen erhalten haben. 
    Aus der Ukraine sind aktuell 562 schutzsuchende Personen registriert, von diesen sind 149 wieder aus dem Stadtgebiet Speyer verzogen innerhalb der BRD oder in das Ausland. 

    Wie viele Menschen sind aktuell dezentral untergebracht? Wie viele leben in Gemeinschaftsunterkünften?
    Derzeit haben wir 139 Personen dezentral untergebracht (angemietete Wohnungen, Häuser) und 254 in Gemeinschaftsunterkünften (19 Personen im Stiftungskrankenhaus, 60 Personen in der Engelsgasse, 90 Personen im Birkenweg 94 b und 85 Personen im Birkenweg 94 a). Die Belegung der Unterkünfte ist sehr dynamisch und ändert sich mitunter täglich. 

    Aus welchen Nationen stammen die Menschen?
    Die mit Abstand meisten Menschen, die in Deutschland einen Antrag auf Asyl gestellt haben, kamen 2022 aus Syrien gefolgt von Afghanistan, Türkei, Irak, Georgien und Iran. Im laufenden Jahr 2023 sind die häufigsten Herkunftsländer Syrien, Afghanistan, Türkei, Iran, Irak und Georgien.
    (Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung)

    Warum ist eine neue Unterkunft notwendig?
    Auch wenn die Zahl der vom Land Rheinland-Pfalz zugewiesenen Asylsuchenden im ersten Quartal 2023 im Vergleich zum vierten Quartal 2022 leicht zurückgegangen ist, so bewegen sich die Zuweisungen nach wie vor auf einem hohen Niveau. Erfahrungswerte zeigen, dass die Zugangszahlen gerade in den Sommermonaten und in der zweiten Jahreshälfte regelmäßig ansteigen, womit auch in diesem Jahr zu rechnen ist. Aktuell ist nach der angepassten Verteilplanung des Landes für die Stadt Speyer mit 10 bis 12 Zuweisungen monatlich zu rechnen. Nach dieser Prognose werden die vorhandenen Kapazitäten für die Unterbringung von Asylbegehrenden voraussichtlich ab August ausgeschöpft sein, da dann die ca. 60 Plätze im 2. OG des Stiftungskrankenhauses belegt sein werden. Ab diesem Zeitpunkt werden somit weitere Plätze benötigt. 
    Aus diesem Grund wurde von Seiten der Planungsabteilung gemeinsam mit dem Gebäudemanagement und der Asylstelle nach möglichen Standorten im Stadtgebiet für die Aufstellung von Containerlösungen zur Unterbringung von Asylbegehrenden gesucht. Dabei wurden zunächst die Flächen einer Prüfung unterzogen, die bereits 2016 überprüft worden waren, inwieweit sie für die Errichtung einer Asylunterkunft geeignet sind.

    Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Wohnraum für geflüchtete Menschen zur Verfügung stellen möchte? 
    Bitte melden Sie sich bei uns per Mail unter sachgebietasyl@stadt-speyer.de

    Wie viele Flächen wurden überprüft und um welche handelt es sich? 
    Insgesamt wurden 22 Flächen auf Geeignetheit, Verfügbarkeit und Verträglichkeit für eine temporäre Ansiedlung von Asylunterkünften für 75 Menschen untersucht und am 12. April 2023 in der nicht öffentlicher Sitzung den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Konversion (ASBK) erstmals präsentiert. 
    In der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Stiftungsausschuss am 11. Mai 2023 wurde dann zwei Standorte vorgeschlagen. Dabei handelte es sich zum einen um den Standort „Alte Rheinhäuser Straße“ und zum anderen um den Standort „Butenschönstraße / Ecke Holzstraße gegenüber Judomaxx (Grundstück der Verkehrsbetriebe Speyer)." Die Mitglieder des Ausschusses sprachen sich bei der Abstimmung einstimmig dafür aus, den Standort in der Butenschönstraße dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzuschlagen. 
    Nachhören kann man die Sitzung über den YouTube-Gremienkanal der Stadt Speyer (Minute 44:18).
    Die entsprechende Vorlage und die Standort-Analyse finden Sie im öffentlich zugänglichen Ratsinformationssystem. 

    Warum ist die Vorlage überarbeitet und weshalb war zuvor nur von einem Standort die Rede?
    Es kommt immer wieder vor, dass sich bei Vorlagen Ergänzungen ergeben, die noch nicht klar waren, als die Vorlage ins Ratssystem eingepflegt wurde. Bei der Vorlage bzgl. des Neubaus ergaben sich neue Informationen hinsichtlich des Mitverhältnisses des Geländes in der Butenschönstraße, durch die sich auch dieser Standort eignete und somit dem Haupt- und Stiftungsausschuss zwei Standorte zur Abstimmung gegeben werden konnte.
    Aktuell prüft die Verwaltung weitere Standortvorschläge, die an sie herangetragen wurden. Wenn Ihnen Gebäude oder leerstehende Wohnungen bekannt sind, melden Sie sich bitte gern. 

    Welche weiteren Informationen gibt es und was ist noch geplant?
    In der öffentlichen Sitzung des Ältestenrats am 13. Juni 2023 informierte die Stadtverwaltung zur Flüchtlingsaufnahme in Speyer. Zum Audiostream im YouTube-Gremienkanal gelangen Sie hier (ab Minute 16:55).

    Am Donnerstag, 13. Juli 2023 um 19 Uhr gab es eine Infoveranstaltung, zu der die Stadtverwaltung alle Anwohnende und Institutionen in unmittelbarer Nähe der geplanten Unterkunft per Brief eingeladen hat.

    Andere Personen aus dem Stadtgebiet (mit Wohnsitz in Speyer) konnten sich separat per E-Mail unter Angabe von Name und Adresse hier anmelden: sachgebietasyl@stadt-speyer.de
    Wir werden Mitte der KW 29 die während der Veranstaltung gestellten Fragen an dieser Stelle beantworten. 

    Die Abstimmung selbst wird in der öffentlichen Stadtratssitzung am Donnerstag, 20. Juli 2023 um 17 Uhr stattfinden. Die Sitzungen können entweder vor Ort im Stadtratssitzungssaal (Rathaus, Maximilianstraße 12) besucht oder auf dem Youtube-Gremienkanal der Stadt Speyer angeschaut werden (sowohl live als auch nachträglich). Es handelt sich bei dem Beschluss um einen Vorratsbeschluss. Das bedeutet, dass er vorsorglich gefasst wird, da momentan noch nicht klar ist – wie weiter oben bereits ausgeführt – wie viele schutzsuchende Menschen nach Speyer zugewiesen werden und ob die aktuellen Unterkünfte ausreichen.