Der Zuschuss kann im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entweder als Pauschalförderung oder als Maßnahmenförderung erfolgen. Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie bitte den Richtlinien.
Die Pauschalförderung kann bis zu einem Betrag von 300 € beantrag werden. Für die Pauschalförderung ist kein Verwendungsnachweis notwendig.
Die Maßnahmenförderung kann bis zu einem Betrag von 1.500 € beantragt werden. Der Verwendungsnachweis ist bis zum 31.03 des nächsten Jahres vorzulegen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis.
Download Verwendungsnachweis Maßnahmenförderung
Bitte verwenden Sie ausschließlich die aktuellen Formulare. Die Formulare können mit dem Adobe Acrobat Reader geöffnet werden und direkt ausgefüllt werden.