Wegebeitrag

  • Leistungsbeschreibung

    Die Stadt Speyer erhebt jährlich wiederkehrende Beiträge für die Investitionsaufwendungen und Unterhaltungskosten von Feld- und Waldwegen, Drainagen und für die Kosten der Feldhut im Stadtgebiet von Speyer.

    Der Beitragspflicht unterliegen alle land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke im Stadtgebiet von Speyer, soweit sie sich nach der Einheitsbewertung nach dem Bewertungsgesetz ergeben.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Der Beitragssatz ist in der jeweils gültigen Haushaltssatzung festgelegt (§ 7 Gebühren und Beiträge).

  • Rechtsgrundlage

    S a t z u n g  über die Erhebung von Beiträgen für die Investitionsaufwendungen und Unterhaltungskosten von Feld- und Waldwegen, Drainagen und für die Kosten der Feldhut in der Stadt Speyer vom 19.12.1986 durch Satzung vom 27.9.1988 


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