Wegebeitrag
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Speyer erhebt jährlich wiederkehrende Beiträge für die Investitionsaufwendungen und Unterhaltungskosten von Feld- und Waldwegen, Drainagen und für die Kosten der Feldhut im Stadtgebiet von Speyer.
Der Beitragspflicht unterliegen alle land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke im Stadtgebiet von Speyer, soweit sie sich nach der Einheitsbewertung nach dem Bewertungsgesetz ergeben.
Welche Gebühren fallen an?
Der Beitragssatz ist in der jeweils gültigen Haushaltssatzung festgelegt (§ 7 Gebühren und Beiträge).
Rechtsgrundlage
S a t z u n g über die Erhebung von Beiträgen für die Investitionsaufwendungen und Unterhaltungskosten von Feld- und Waldwegen, Drainagen und für die Kosten der Feldhut in der Stadt Speyer vom 19.12.1986 durch Satzung vom 27.9.1988