Ortskirchensteuer
Leistungsbeschreibung
Die Ortskirchensteuer auf Grundbesitz wird nur regional von den Kirchen erhoben. Laut Gesetz wird sie von den Kommunen zusammen mit der Grundsteuer eingezogen. Die Ortskirchensteuer auf Grundbesitz bemisst sich nach einem festen Prozentsatz des Grundsteuermessbetrags.
Sie beträgt im Bereich der Evangelischen Kirchengemeinden in Speyer 10 % des Grundsteuermessbetrags.