Rechnungsprüfung
Leistungsbeschreibung
Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt nehmen insbesondere folgende Aufgaben war:
- die Prüfung des Jahresabschlusses sowie der Anlagen zum Jahresabschluss der Gemeinde,
- die Prüfung der Jahresabschlüsse der Sondervermögen, sofern die Prüfung nicht sachverständigen Abschlussprüfern vorbehalten ist,
- die Prüfung des Gesamtabschlusses sowie der Anlagen zum Gesamtabschluss der Gemeinde,
- die Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses,
- die Prüfung, ob die Haushaltswirtschaft vorschriftsmäßig geführt worden ist,
- die dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung der Gemeinde und der Eigenbetriebe einschließlich der Sonderkassen sowie die Vornahme der regelmäßigen und unvermuteten Kassenprüfungen,
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die Kontrolle, ob die bei der Finanzbuchhaltung der Gemeinde und ihrer Sondervermögen eingesetzten automatisierten Datenverarbeitungsprogramme vor ihrer Anwendung geprüft wurden.
Rechtsgrundlage
§ 112 Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz