Rechnungsprüfung

  • Leistungsbeschreibung

    Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt nehmen insbesondere folgende Aufgaben war:

    1. die Prüfung des Jahresabschlusses sowie der Anlagen zum Jahresabschluss der Gemeinde,
    2. die Prüfung der Jahresabschlüsse der Sondervermögen, sofern die Prüfung nicht sachverständigen Abschlussprüfern vorbehalten ist,
    3. die Prüfung des Gesamtabschlusses sowie der Anlagen zum Gesamtabschluss der Gemeinde,
    4. die Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses,
    5. die Prüfung, ob die Haushaltswirtschaft vorschriftsmäßig geführt worden ist,
    6. die dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung der Gemeinde und der Eigenbetriebe einschließlich der Sonderkassen sowie die Vornahme der regelmäßigen und unvermuteten Kassenprüfungen,
    7. die Kontrolle, ob die bei der Finanzbuchhaltung der Gemeinde und ihrer Sondervermögen eingesetzten automatisierten Datenverarbeitungsprogramme vor ihrer Anwendung geprüft wurden.
  • Rechtsgrundlage

    § 112 Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz