Straßenreinigung
Leistungsbeschreibung
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerStraßenreinigung und Winterdienst werden - soweit im Verantwortungsbereich der Stadtverwaltung - von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Baubetriebshofes wahrgenommen.
Link zur Straßenreinigungssatzungder Stadt Speyer (Aufgaben der Anwohner/Hauseigentümer-Mieter)
Bereiche, die von der Stadt gereinigt werden- Link zur Gebührensatzung
Bereiche, die vom Winterdienst der Stadt erfasst werden (Stadtratsbeschluss vom 20.09.2012)
Sie können Straßenverunreinigungen auch über unseren Schadensmelder von Ihrem mobilen Endgerät (Smartphone, Tablet) oder Ihren PC/Ihr Notebook online an uns weiterzuleiten. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, ggf. ein Bild und die entsprechenden Standortdaten zu übermitteln.