Verkehrsrechtliche Anordnungen

  • Leistungsbeschreibung

    Eine verkehrsrechtliche Anordnung (kurz VAO) wird in Deutschland von einer Straßenverkehrsbehörde erteilt und beinhaltet Anweisungen und Auflagen zur Verkehrssicherung für Arbeiten an oder neben einer Straße (so genannte Arbeitsstelle). Sie muss in jedem Fall beantragt werden, wenn sich die Arbeiten auf den öffentlichen Straßenverkehr (egal auf welche Weise) auswirken (§ 45 Abs. 2 StVO). Die verkehrsrechtliche Anordnung beinhaltet neben der Beschreibung der Arbeitsstelle und der geplanten Arbeiten auch Angaben zur Dauer, der erforderlichen Beschilderung und Markierung sowie die Benennung einer verantwortlichen Person.

    Die verkehrsrechtliche Anordnung ist rechtzeitig unter Verwendung eines entsprechenden Formulars mit beigelegtem Verkehrszeichenplanzu beantragen und muss 1:1 umgesetzt werden. Abweichungen, beispielsweise bei der Beschilderung, sind nicht zulässig, des Weiteren ist der genehmigte Zeitraum einzuhalten. Ist dieser abgelaufen, muss eine Verlängerung beantragt werden.

  • Rechtsgrundlage


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