Werbeanlagen - Bauantrag
Leistungsbeschreibung
LeistungsbeschreibungAnlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Schilder, sonstige Anschläge, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Anschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen.
Informationen für Speyer:
Antragsstellung über die Bauaufsicht -> Antrag auf Werbung an Gebäuden (PDF)
Anträge / Formulare- Bauantrag, 1 fach
- Baubeschreibung, 2 fach
- Flächenberechnung, 2fach
- amtlicher Lageplan, 2fach
- Bauzeichnungen (Ansichten), 2fach
- gfs. Standsicherheitsnachweis auf Anforderung, 2fach
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerGebühren nach Größe der Werbeanlage
Rechtsgrundlage
RechtsgrundlageLandesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
Spezielle Hinweise für - Stadt Speyerhttp://www.speyer.de/de/rathaus/verwaltung/ortsrechtssammlung/6.1.08_werbesatzung_1998.pdf