Werbeanlagen - Bauantrag

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Schilder, sonstige Anschläge, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Anschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen.


    Informationen für Speyer:

    Antragsstellung über die Bauaufsicht -> Antrag auf Werbung an Gebäuden (PDF)










     
    Anträge / Formulare
    • Bauantrag, 1 fach
    • Baubeschreibung, 2 fach
    • Flächenberechnung, 2fach
    • amtlicher Lageplan, 2fach
    • Bauzeichnungen (Ansichten), 2fach
    • gfs. Standsicherheitsnachweis auf Anforderung, 2fach

     

     

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Gebühren nach Größe der Werbeanlage

  • Rechtsgrundlage

    Rechtsgrundlage

    Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    http://www.speyer.de/de/rathaus/verwaltung/ortsrechtssammlung/6.1.08_werbesatzung_1998.pdf