Leichenpass

  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Leichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt (deutsch, englisch, französisch und italienisch).

    Voraussetzungen:


    Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Bestattungsunterlagen vorliegen.




    An wen muss ich mich wenden?
    Das Standesamt Ihrer
    • Gemeindeverwaltung
    • Verbandsgemeindeverwaltung
    • Stadtverwaltung
    Anträge / Formulare
    • Todesbescheinigung mit Vermerk des Standesamts über Eintragung in das Sterbebuch; ansonsten Rückstellungsbescheinigung
    • Vorlage der Sterbeurkunde
    • Bei nicht natürlichem Tod muss die Freigabe der Staatsanwaltschaft vorliegen
    • Bescheinigung über die vorschriftsmäßige Einsargung
    • evtl. Einbalsamierungsbescheinigung

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende