Kfz-Kennzeichen: Wunschkennzeichen reservieren

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, zum Beispiel

    • ein Namenskürzel,
    • die Abkürzung Ihrer Firma,
    • ein Geburts- oder Hochzeitsdatum oder
    • möchten Sie für Ihr Fahrzeug ein in Ihrem Landkreis wieder verfügbares „Altkennzeichen“ zusammen mit einer bestimmten Erkennungsnummer?

    Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.

    Möchten Sie das Wunschkennzeichen Ihres abgemeldeten Fahrzeugs später wieder im gleichen Verwaltungsbezirk verwenden, können Sie die Erkennungsnummer gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und im Zusammenhang mit der Wiederzulassung oder der Zulassung eines anderen Fahrzeugs erneut beantragen. Eine Reservierung des Wunschkennzeichens verfällt, wenn Sie ein abgemeldetes Fahrzeug umziehen. Setzen Sie sich vorher mit der Zulassungsbehörde in Verbindung.

    Achtung:

    • Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.
    • Ein in einem anderen Zulassungsbezirk reserviertes Wunschkennzeichen kann bei Umzug nicht in den neuen Zulassungsbezirk mitgenommen werden.

    Hinweis:  Die Zulassungsbehörden versuchen Ihren Wünschen nachzukommen. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Direktlink zur Wunschkennzeichenreservierung

    Die Zulassungsstelle vergibt KFZ-Kennzeichen standardmäßig nach dem Zufallsprinzip. Alle Kombinationen, die außerhalb der aktuellen Serie nachgefragt werden, sind daher Wunschkennzeichen. Kennzeichenblöcke können online nicht reserviert werden.

    Die Reservierungsfrist beträgt 30 Tage. Wird das Kennzeichen in diesem Zeitraum nicht in Anspruch genommen, wird die Reservierung automatisch aufgehoben.

    Für das Gebiet der Stadt Speyer werden fast alle Kennzeichenkombinationen ausgegeben. 

    Bitte beachten Sie weiterhin:

    • Umlaute (Ä, Ü, Ö) sowie die Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SA und SS sind unzulässig und dürfen nicht ausgegeben werden.
    • Zweistellige Kennzeichen (z.B. SP-A 1) bieten wir nicht als Wunschkennzeichen an. Deren Zuteilung bleibt für bestimmte Fahrzeugtypen (z.B. Importfahrzeuge) vorbehalten.
    • Falls Sie ein Saison-, Wechsel- oder H-Kennzeichen (mit und ohne Saison) oder E-Kennzeichen (mit und ohne Saison) benötigen, sind wegen der max. zulässigen Kennzeichengröße nicht alle Kombinationen möglich. Sie dürfen deshalb aus nicht mehr als 6 Zeichen bestehen.

    Die Reservierung begründet keinen Rechtsanspruch auf eine spätere Zuteilung des Kennzeichens. Wir empfehlen deshalb die Kennzeichenschilder nicht vor der Zuteilung herstellen zu lassen.

    Das Verfahren zur Wunschkennzeichen-Reservierung ist urheberrechtlich geschützt. Es unterliegt insoweit einer Nutzungsbeschränkung derzufolge es nicht von unbefugten Dritten zum gewerbsmäßigen Handel mit der Reservierung von Wunschkennzeichen genutzt werden darf. Zuwiderhandlungen verletzen das Urheberrecht des Eigentümers und berechtigen diesen, den Schädiger kostenpflichtig abzumahnen, unverzügliche Unterlassung zu verlangen und darüber hinaus Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

  • Verfahrensablauf

    Bei den meisten Zulassungsbehörden können Sie Wunschkennzeichen persönlich, schriftlich oder telefonisch reservieren lassen oder beantragen. Viele Zulassungsbehörden bieten auch einen Onlinedienst im Internet an.

    Hinweis:  Wie lange Ihr Wunschkennzeichen für Sie reserviert bleibt, erfahren Sie direkt bei der zuständigen Stelle.

  • Welche Gebühren fallen an?

    zusätzlich zu den Gebühren für die Zulassung entstehen Ihnen Gebühren nach Verwaltungsaufwand für

    • Wunschkennzeichen: EUR 10,20
    • Reservierung: EUR 2,60

    Hinweis:  Wenn Sie sich bei mehreren Unterscheidungszeichen in einem Verwaltungsbezirk für ein „Altkennzeichen“ entscheiden, müssen Sie erst eine Wunschkennzeichengebühr bezahlen, wenn Sie auch eine bestimmte alpha-numerische Kombination dazu wünschen.

    Achtung:  Ob die von Ihnen gewünschte Erkennungsnummer von der Zulassungsbehörde zugeteilt werden kann, erfordert eine zusätzliche elektronische Abfrage. Die Gebühren fallen deshalb auch dann an, wenn Ihr Wunschkennzeichen nicht verfügbar ist.

    Auch bei Reservierung oder Wiederzuteilung eines bereits zu einem früheren Zeitpunkt zugeteilten Kennzeichens wird die zusätzliche Gebühr erhoben.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Die Gebühr für die Vorreservierung richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt); sie beträgt zur Zeit 12,80 Euro und ist bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges zu zahlen.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

Stadtverwaltung Speyer
Bürgerbüro Industriestraße
Industriestraße 23
67346 Speyer

Tel: 06232 14-1334

Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag 7.30 -  16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag  7.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag                   7.30 - 18.00 Uhr

Bürgerbüro Industriestraße 



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