Aufnahme an einer Grundschule anmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Grundschule ist die für alle Kinder gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens. Sie führt die Schülerinnen und Schüler in das schulische Lernen ein. Sie befähigt sie zum selbstständigen und gemeinsamen Lernen und Handeln. Sie leitet zur Übernahme von Werten, Einstellungen und Haltungen an. Sie bietet den Schülerinnen und Schülern Hilfen und Orientierung und fördert ihre individuelle Entwicklung. 

    Die Grundschule geht in ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit vom jeweiligen Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler aus. Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, gestellte Anforderungen zunehmend selbstständig zu erfüllen, sich eigene Aufgaben zu stellen, eigene Leistungen zu erbringen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten Pflichten zu übernehmen. Sie sollen fähig werden, ihre Meinung frei, aber in Achtung vor der Überzeugung und den Rechten anderer zu vertreten und zu einem friedlichen Miteinander beizutragen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Informationen über die gewünschte Schule entnehmen Sie bitte der Webseite der jeweiligen Schule:

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bei der Anmeldung erhebt die Grundschule nachfolgende Daten Ihres Kindes:

    • Vor- und Zuname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Geschlecht,
    • Anschrift,
    • Telekommunikationsverbindung
    • Religionszugehörigkeit,
    • Staatsangehörigkeit,
    • Zuzugsdatum der nicht in Deutschland geborenen Kinder,
    • vorherrschende Familiensprache,
    • Beeinträchtigungen und Krankheiten, soweit sie für die Schule von Bedeutung sind,
    • Anzahl der Geschwister,
    • Angaben über den Besuch eines Kindergartens.

    Darüber hinaus werden Familienname, Vorname, Anschrift und Telekommunikationsverbindungen der Eltern und der Erziehungs- und Pflegebeauftragten erhoben. Ferner die Daten, die zur Herstellung des Kontaktes in Notfällen erforderlich sind, sowie gegebenenfalls Angaben zum elterlichen Sorgerecht.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Anmeldung für das folgende Schuljahr erfolgt in der Regel in der dritten oder vierten vollständigen Schulwoche nach den Sommerferien des laufenden Schuljahres.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Zusätzlich gibt es an den meisten Grundschulen Betreuungsangebote, die die Kinder vor und nach der Unterrichtszeit besuchen können.


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An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

Zuständige Abteilung
- 350 Schule und Sport

Schulsekretärin Salierschule:
- Frau Maureen Doser

Schulsekretärin Grundschule im Vogelgesang:
- Frau Andrea Burkhardt

Schulsekretärin Woogbachschule:
- Frau Sabine Frekot

Schulsekretärin Zeppelinschule:
- Frau Daniela Meyrich

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende