Aufnahme an einer Grundschule anmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Grundschule ist die erste gemeinsame Stufe des Bildungssystems. Sie führt Ihr Kind in das schulische Lernen ein. Die Schülerinnen und Schüler lernen, selbstständig und gemeinsam zu arbeiten und zu handeln. Ihr Kind wird dabei angeleitet, wichtige Werte, Einstellungen und Haltungen zu übernehmen. Die Grundschule unterstützt die Schülerinnen und Schülern in ihrer individuellen Entwicklung und bietet Orientierung.

    Die Grundschule orientiert sich in ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit am jeweiligen Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler. Ihr Kind soll dabei lernen, die ihm gestellten Anforderungen zunehmend selbstständig zu erfüllen, sich eigene Aufgaben zu stellen, eigene Leistungen zu erbringen und im Rahmen der eigenen Möglichkeiten Verantwortung zu übernehmen. Es soll dabei unterstützt werden, seine Meinung frei, aber respektvoll zu äußern und zu einem friedlichen Miteinander beizutragen.

    Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, dann müssen Sie es an der für Sie zuständigen Grundschule anmelden.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Informationen über die gewünschte Schule entnehmen Sie bitte der Webseite der jeweiligen Schule:

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bei der Anmeldung erhebt die Grundschule nachfolgende Daten Ihres Kindes:

    • Vor- und Zuname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Geschlecht,
    • Anschrift,
    • Telekommunikationsverbindung
    • Religionszugehörigkeit,
    • Staatsangehörigkeit,
    • Zuzugsdatum der nicht in Deutschland geborenen Kinder,
    • vorherrschende Familiensprache,
    • Beeinträchtigungen und Krankheiten, soweit sie für die Schule von Bedeutung sind,
    • Anzahl der Geschwister,
    • Angaben über den Besuch eines Kindergartens.

    Darüber hinaus werden Familienname, Vorname, Anschrift und Telekommunikationsverbindungen der Eltern und der Erziehungs- und Pflegebeauftragten erhoben. Ferner die Daten, die zur Herstellung des Kontaktes in Notfällen erforderlich sind, sowie gegebenenfalls Angaben zum elterlichen Sorgerecht.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Anmeldung für das folgende Schuljahr erfolgt in der Regel in der dritten oder vierten vollständigen Schulwoche nach den Sommerferien des laufenden Schuljahres.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Zusätzlich gibt es an den meisten Grundschulen Betreuungsangebote, die die Kinder vor und nach der Unterrichtszeit besuchen können.


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An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

Zuständige Abteilung
- 350 Schule und Sport

Schulsekretärin Salierschule:
- Frau Maureen Doser

Schulsekretärin Grundschule im Vogelgesang:
- Frau Andrea Burkhardt

Schulsekretärin Woogbachschule:
- Frau Sabine Frekot

Schulsekretärin Zeppelinschule:
- Frau Daniela Meyrich

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende