Fischereischein Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).
Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerFür die Ausstellung und Verlängerung von Fischereischeinen sind die Bürgerbüros zuständig.
Für die Umschreibung von ausl. Fischereischeinen in Rheinland-Pfälzische sowie für Fischereischeinprüfungen, ist das Sachgebiet 211
Gewerbe, Handwerk und Gaststättenrecht zuständig (Herr Marco Weiss).Welche Unterlagen werden benötigt?
- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
- Passbild
- Ausweisdokument
Rechtsgrundlage