Energieversorgungsnetzen Genehmigung der Aufnahme des Netzbetriebs beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigen, müssen Sie eine entsprechende Genehmigung beantragen.
Voraussetzungen
Sie besitzen die
- Leistungsfähigkeit in personeller, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht und
- Zuverlässigkeit,
um den Netzbetrieb entsprechend den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes auf Dauer zu gewährleisten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Darstellung des Unternehmens
- Nachweis über die Rechtsform des Unternehmens (Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag)
- Angaben zum Netz (Darstellung des Netzes, Netzkapazität, Druckstufen bzw. Spannungsebenen, Anschlussnehmer und deren Struktur)
- Unterlagen zur personellen und technischen Leistungsfähigkeit
- Organigramm mit Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifizierung, technische Ausstattung (s. VDN Richtlinie S 1000 bzw. DVGW Arbeitsblatt G 1000),Vorlage der Verträge mit Subunternehmen
- Unterlagen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Eigenkapitalnachweis, Beteiligungen am Unternehmen, Letzterstellte Gewinn- und Verlustrechnung, Geschäftsbericht)
- Bei Errichtung oder Erwerb eines Netzes: Vorlage einer Erfolgsvorschaurechnung (Investitionen und Abschreibungen, Kapital und Finanzplan, Betriebliche Aufwendungen, Gewinn- und Verlustrechnung)
Rechtsgrundlage
- § 4Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- § 2 Landesgebührengesetzes (LGebG)
- § 2 Abs. 3 Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)i.V.m. Nr. 7.1 der Anlage dieser Verordnung
- § 2 der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis)
Rechtsbehelf
Verpflichtungs- bzw. Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht.