Elektroschrott
Leistungsbeschreibung
LeistungsbeschreibungKommunale Informationsverpflichtungen zu Elektroaltgeräteentsorgung
Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sind gemäß § 9 Abs. 1 und 2 ElektroG verpflichtet, private Haushalte in bestimmtem Umfang über die Inhalte des Gesetzes und dessen regionale Umsetzung zu informieren.Diese Informationen können etwa in die allgemein üblichen Informationsbroschüren der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aufgenommen werden.
In einem gemeinsamen Projekt der Deutschen Umwelthilfe, des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes haben die beteiligten Akteure Informationsmaterialien zum ElektroG für Kommunen und Verbraucher zusammengestellt.Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerElektroaltgeräte und Elektroschrott sowie Altbatterien können in Speyer kostenfrei abgegeben werden im:
Abfallwirtschaftshof der EBS
Deponiegelände Nonnenwühl/K 2 (Verlängerung Franz-Kirrmeier-Straße Richtung Otterstadt)Öffnungszeiten:
Montag geschlossen
Dienstag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Samstag: 08:00 - 13:00 Uhr