Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen
Leistungsbeschreibung
Bodenrichtwerte dienen der Transparenz auf dem Grundstücksmarkt. Als durchschnittliche Lagewerte des Bodens gelten sie für eine Mehrzahl von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Sie werden zum 1. Januar eines jeden geraden Kalenderjahres bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche ermittelt.
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerFür die Festlegung der Bodenrichtwerte in Speyer ist der Gutachterausschuss für Bodenrichtwerte zuständig, der organisatorisch dem
Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz
Pestalozzistraße 4
76829 Landau in der Pfalz
Tel. 06341 – 1490
vermka-rpf@vermkv.rlp.dezugeordnet ist. Dort können Sie auch verbindliche Auszüge der Bodenrichtwerte (kostenpflichtig) anfordern.
Bodenrichtwerte können auch über das digitale Bodenrichtwertinformationssystem RLP des Landesamtes für Vermessung und Geodatenbasisinformation kostenlos online abgerufen werden - Link BORIS.RLP
Geben Sie dort den gesuchten Ort in die Suchmaske ein und zoomen Sie sich in der Karte auf den gewünschten Bereich: die aktuellen Bodenrichtwerte für das Gebiet sind dort hinterlegt.Welche Gebühren fallen an?
Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für gedruckte Auszüge aus den Bodenrichtwertkarten werden je nach Format Gebühren in Höhe von 22,00 bis 94,00 Euro erhoben.
Rechtsgrundlage