Auskunft über die Bodenrichtwerte beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Bodenrichtwerte dienen der Transparenz auf dem Grundstücksmarkt. Als durchschnittliche Lagewerte des Bodens gelten sie für eine Mehrzahl von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Sie werden zum 1. Januar eines jeden geraden Kalenderjahres bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche ermittelt.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Für die Festlegung der Bodenrichtwerte in Speyer ist der Gutachterausschuss für Bodenrichtwerte zuständig, der organisatorisch dem

    Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz
    Pestalozzistraße 4
    76829 Landau in der Pfalz
    Tel. 06341 – 1490
    vermka-rpf@vermkv.rlp.de

    zugeordnet ist. Dort können Sie auch verbindliche Auszüge der Bodenrichtwerte (kostenpflichtig) anfordern.

    Bodenrichtwerte können auch über das digitale Bodenrichtwertinformationssystem RLP des Landesamtes für Vermessung und Geodatenbasisinformation kostenlos online abgerufen werden - Link BORIS.RLP
    Geben Sie dort den gesuchten Ort in die Suchmaske ein und zoomen Sie sich in der Karte auf den gewünschten Bereich: die aktuellen Bodenrichtwerte für das Gebiet sind dort hinterlegt.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Maßgebend ist die Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis). Für gedruckte Auszüge aus den Bodenrichtwertkarten werden je nach Format Gebühren in Höhe von 22,00 bis 94,00 Euro erhoben.

  • Rechtsgrundlage