Bewohnerparken

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Mit Bewohnerparken (früher Anwohnerparken) wird die in der StVO gegebene
    Möglichkeit beschrieben, ein Fahrzeug auch über einen längeren Zeitraum in einem
    Um auf einem für Anwohner ausgewiesenen Parkplatz rechtmäßig parken zu können, benötigen Sie einen Anwohnerparkausweis. Den Parkausweis, der vollständig sichtbar im Bereich der Frontscheibe innen ausgelegt werden soll, stellt die jeweilige Verwaltungsbehörde aus.

    Parkplätze, die zum Anwohnerparken berechtigen, erkennen Sie an folgenden Verkehrszeichen:


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    Anwohnerparkplatz


    Auf den Anwohnerparkplätzen gelten die sonst üblichen Parkregelungen. Der Anwohnerparkausweis berechtigt nicht zum Parken im Halteverbot oder auf Gehsteigen und ist kein Ersatz für Parkscheine aus dem Parkscheinautomaten.


    Anspruch auf einen Anwohnerparkausweis

    Die Anspruchsvoraussetzungen sind regional unterschiedlich. Hat Ihre Kommune entsprechende Anwohnerparkgebiete ausgewiesen, sollten Sie entsprechende Informationen im Web-Angebot der Verwaltung finden

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Gebührenrahmen 10,20 - 30,70 Euro pro Jahr (GebOSt Nr. 265)

    • Erstausstellung/Verlängerung/Gültigkeitsdauer 1 Jahr   30,70 EURO
    • Erstausstellung/Verlängerung/Gültigkeitsdauer 2 Jahre 61,40 EURO
    • Umschreibung wg. Umzug in ein anderes Quartier oder Kennzeichenwechsel, jeweils ohne Änderung der Gültigkeitsdauer 20,00 EURO
    • Verlust des Ausweises = wie Erstausstellung