Bewohnerparken
Leistungsbeschreibung
LeistungsbeschreibungMit Bewohnerparken (früher Anwohnerparken) wird die in der StVO gegebene
Möglichkeit beschrieben, ein Fahrzeug auch über einen längeren Zeitraum in einem
Um auf einem für Anwohner ausgewiesenen Parkplatz rechtmäßig parken zu können, benötigen Sie einen Anwohnerparkausweis. Den Parkausweis, der vollständig sichtbar im Bereich der Frontscheibe innen ausgelegt werden soll, stellt die jeweilige Verwaltungsbehörde aus.Parkplätze, die zum Anwohnerparken berechtigen, erkennen Sie an folgenden Verkehrszeichen:
Anwohnerparkplatz
Auf den Anwohnerparkplätzen gelten die sonst üblichen Parkregelungen. Der Anwohnerparkausweis berechtigt nicht zum Parken im Halteverbot oder auf Gehsteigen und ist kein Ersatz für Parkscheine aus dem Parkscheinautomaten.
Anspruch auf einen Anwohnerparkausweis
Die Anspruchsvoraussetzungen sind regional unterschiedlich. Hat Ihre Kommune entsprechende Anwohnerparkgebiete ausgewiesen, sollten Sie entsprechende Informationen im Web-Angebot der Verwaltung findenWelche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerGebührenrahmen 10,20 - 30,70 Euro pro Jahr (GebOSt Nr. 265)
- Erstausstellung/Verlängerung/Gültigkeitsdauer 1 Jahr 30,70 EURO
- Erstausstellung/Verlängerung/Gültigkeitsdauer 2 Jahre 61,40 EURO
- Umschreibung wg. Umzug in ein anderes Quartier oder Kennzeichenwechsel, jeweils ohne Änderung der Gültigkeitsdauer 20,00 EURO
- Verlust des Ausweises = wie Erstausstellung