Außenwerbung - Genehmigung
Leistungsbeschreibung
LeistungsbeschreibungUnter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig.
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerSoll Außenwerbung durch Plakatierungen oder Werbeaufsteller auf öffentlichen Flächen erfolgen, ist die Straßenverkehrsbehörde für die Genehmigung zuständig (Sondernutzungserlaubnis).
Ansprechpartner und Gebühren hierzu siehe auch unter Stichwort ---> Plakatierung
Handelt es sich um geplante Werbeanlagen, die an Gebäuden installiert werden sollen, ist die Bauordnungsabteilung zu beteiligen (Denkmal-/Stadtbildpflege).