Außenwerbung - Genehmigung

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  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Soll Außenwerbung durch Plakatierungen oder Werbeaufsteller auf öffentlichen Flächen erfolgen, ist die Straßenverkehrsbehörde für die Genehmigung zuständig (Sondernutzungserlaubnis).

    Ansprechpartner und Gebühren hierzu siehe auch unter Stichwort ---> Plakatierung

    Handelt es sich um geplante Werbeanlagen, die an Gebäuden installiert werden sollen, ist die Bauordnungsabteilung zu beteiligen (Denkmal-/Stadtbildpflege).