Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden.
    Sie benötigen eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen auf öffentlichen Straßen, wenn:

    • die Ladung,
    • die Abmessungen,
    • die Achslast oder
    • das Gesamtgewicht

    die gesetzlich allgemeinen zugelassenen Grenzen überschreiten.

    Zuständig für Ihre Antragstellung ist die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Transport beginnt, oder sich der Sitz des den Transport durchführenden Unternehmens befindet. Bei ausländischen Unternehmen ist die Verwaltungsbehörde zuständig, in deren Bezirk erstmalig von der Erlaubnis Gebrauch gemacht wird.

  • Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.

    Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

    • Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über den Online-Dienst Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) ein.
    • Gegebenenfalls benötigt die Behörde weitere Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag hinzufügen müssen. Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
    • Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid online über das Portal.
  • Voraussetzungen

    • Für den beantragten Transport darf die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommen.
    • Es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen.
    • Sie müssen eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Ihr Antrag sollte beinhalten:

    • Geltungszeitraum
    • genaue Wegstrecke
    • Abmessungen, Achslast- und Gesamtgewichtsangabe
    • Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers
    • schriftlicher Haftungsausschluss
    • Gegebenenfalls Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
      • Sie müssen gesondert eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO beantragen, wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern auch ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits unbeladen nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entspricht. Einen Nachweis dieser Ausnahmegenehmigung müssen Sie Ihrem Antrag beifügen.

    Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Vorkasse: Nein
    Die Kosten für die Beantragung können variieren. Der Gebührenrechner des Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) gibt Ihnen vorab eine Orientierung zur Höhe der Gebühren.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Gebührenverzeichnis für Erlaubnisse gemäß § 29 sowie § 22 StVO

    (Großraum- und Schwerverkehr) und Ausnahmegenehmigungen
    gemäß § 46 StVO ab 02.01.2004, geändert am 15.10.2007

    ohne Anhörverfahren     

    mit Anhörverfahren

    Einzelerlaubnis
    Einzelerlaubnis  
    Einzelerlaubnis

    bis 40,99 t
    von 41 bis 59,99 t
    ab 60 t

    50 Euro
    75 Euro
    125 Euro

    75 Euro
    100 Euro
    150 Euro

    Dauererlaubnis
    bis 1 Jahr


    bis 40,99 t
    von 41 bis 59,99 t
    ab 60 t
    (für Bagger u.ä. 20 km/h)


    200 Euro
    225 Euro
    250 Euro
    150 Euro


    250 Euro
    275 Euro
    300 Euro
    200 Euro

    Dauererlaubnis
    bis 2 Jahren


    bis 40,99 t
    von 41 bis 59,99 t
    ab 60 t
    (für Bagger u.ä. 20 km/h)


    400 Euro
    450 Euro
    500 Euro
    300 Euro


    450 Euro
    500 Euro
    550 Euro
    400 Euro

    Dauererlaubnis
    bis 3 Jahren


    bis 40,99 t
    von 41 bis 59,99 t
    ab 60 t
    (für Bagger u.ä. 20 km/h)


    600 Euro
    650 Euro
    700 Euro
    450 Euro


    650 Euro
    700 Euro
    750 Euro
    600 Euro

    streckenbezogene
    Dauererlaubnis:

    für 1 Jahr



    für 2 Jahre



    für 3 Jahre




    bis 40,99 t
    von 41 bis 59,99 t
    ab 60 t

    bis 40,99 t
    von 41 bis 59,99 t
    ab 60 t

    bis 40,99 t
    von 41 bis 59,99 t
    ab 60 t




    125 Euro
    150 Euro
    200 Euro

    225 Euro
    250 Euro
    300 Euro

    325 Euro
    350 Euro
    400 Euro




    150 Euro
    175 Euro
    225 Euro

    250 Euro
    275 Euro
    325 Euro

    350 Euro
    375 Euro
    425 Euro

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
    • In manchen Bundesländern müssen Sie vor einer Klage erst Widerspruch bei der Behörde erheben.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende