Altpapier Entsorgung
Leistungsbeschreibung
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe).Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerDie Abholung von Altpapier im Rahmen der Haussammlung (--> Müllkalender) ist grundsätzlich kostenfrei. Altpapier-Sammelsäcke können über Coupons, die jährlich an die Haushalte ausgegeben werden, u.a. bei den Bürgerbüros abgeholt werden.
Weitergehende Informationen, auch über die Bereitstellung einer Papiertonne, erhalten Sie bei der Abfallberatung der SWS/EBS.
Rechtsgrundlage
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)