Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.
Wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen für etwas werben wollen, zum Beispiel durch das Aufhängen von Plakaten, stellt dies eine Nutzung dar, die über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Es liegt eine Sondernutzung vor, für welche Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen müssen. Die Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Werben beginnen.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerDie Höhe der jeweiligen Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis der o.a. Sondernutzungssatzung.
Sie beträgt derzeit:
3
Werbung
3.1
Plakatständer für Speyerer Vereine
bis 30 Stück
täglich
entfällt
0,00 €3.2
Wahlwerbung entsprechend § 9 derSatzung
täglich
entfällt
0,00 €3.3
Plakatständer pro Stück
täglich
entfällt
2,00 €
3.4
Großwerbetafeln pro Stück
täglich
entfällt
3,50 €
3.5
Verteilen von Handzetteln
täglich
35,00 €
50,00 €
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerLink zur Sondernutzungssatzung der Stadt Speyer:
https://www.speyer.de/de/rathaus/verwaltung/ortsrechtssammlung/2.4.12-sondernutzung-2017.pdf?cid=86j
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerÜber den folgenden Link können Sie Ihr Anliegen direkt online starten: