Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.

    Wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen für etwas werben wollen, zum Beispiel durch das Aufhängen von Plakaten, stellt dies eine Nutzung dar, die über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Es liegt eine Sondernutzung vor, für welche Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen müssen. Die Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Werben beginnen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Die Höhe der jeweiligen Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis der o.a. Sondernutzungssatzung.

    Sie beträgt derzeit:

    3

    Werbung




    3.1

    Plakatständer für Speyerer Vereine
    bis 30 Stück


    täglich


    entfällt


    0,00 €

    3.2

    Wahlwerbung entsprechend § 9 derSatzung


    täglich


    entfällt


    0,00 €

    3.3

    Plakatständer pro Stück

    täglich

    entfällt

    2,00 €

    3.4

    Großwerbetafeln pro Stück

    täglich

    entfällt

    3,50 €

    3.5

    Verteilen von Handzetteln

    täglich

    35,00 €

    50,00 €

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Link zur Sondernutzungssatzung der Stadt Speyer:

    https://www.speyer.de/de/rathaus/verwaltung/ortsrechtssammlung/2.4.12-sondernutzung-2017.pdf?cid=86j 

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Über den folgenden Link können Sie Ihr Anliegen direkt online starten:

    Plakatierung