Abstammungsurkunde
Leistungsbeschreibung
Die Abstammungsurkunde wurde zum 01.01.2009 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft. Mit der Abschaffung der Abstammungsurkunde kann eine Adoption nur noch durch einen beglaubigten Registerausdruck des Geburtseintrags festgestellt werden.
Die Abstammungsurkunde diente zum Nachweis der Geburt eines Kindes. Sie enthält zusätzliche Angaben (wie beispielsweise Namensänderungen oder die Eintragung einer Adoption), die nicht auf der Geburtsurkunde vermerkt sind.
Die Abstammungsurkunde war bei Eheschließungen erforderlich, da darüber die leiblichen Eltern festgestellt werden konnten. In der Geburtsurkunde sind lediglich die rechtlichen Eltern vermerkt. Die Aufgabe der Abstammungsurkunde war es, Ehehindernisse bei adoptierten Kindern festzustellen.
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerUrkundenstelle:
Telefon: 06232 - 14-2503
Fax: 06232 - 14-2763Hinweis: Die Stadt Speyer arbeitet mit keinen privaten Anbietern im Internet zusammen, die als Dienstleistung die Mithilfe bei der Beschaffung von Personenstandsurkunden kostenpflichtig anbieten.
Personenstandsurkunden aller Art können direkt über die Stadt Speyer angefordert werden:
- als Mail (Urkunden@stadt-speyer.de) oder
- per Post an Standesamt Speyer, Urkundenstelle, Große Himmelsgasse 10, 67346 SpeyerPersonenstandsurkunden können Sie unter folgender E-Mail Adresse beantragen:
Urkunden@Stadt-Speyer.deWelche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerAchtung Gebührenänderung zum 01.09.2016:
Das Ausstellen einer Personenstandsurkunde erhöht sich lt. Landesverordnung von 10,--€ auf 11,--€ und jedes gleichzeitig beantragt und im selben Arbeitsgang hergestellte Überstück einer Personenstandsurkunde erhöht sich von 5,--€ auf 5,50€.