Abstammungsurkunde

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Abstammungsurkunde wurde zum 01.01.2009 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft. Mit der Abschaffung der Abstammungsurkunde kann eine Adoption nur noch durch einen beglaubigten Registerausdruck des Geburtseintrags festgestellt werden.

    Die Abstammungsurkunde diente zum Nachweis der Geburt eines Kindes. Sie enthält zusätzliche Angaben (wie beispielsweise Namensänderungen oder die Eintragung einer Adoption), die nicht auf der Geburtsurkunde vermerkt sind.

    Die Abstammungsurkunde war bei Eheschließungen erforderlich, da darüber die leiblichen Eltern festgestellt werden konnten. In der Geburtsurkunde sind lediglich die rechtlichen Eltern vermerkt. Die Aufgabe der Abstammungsurkunde war es, Ehehindernisse bei adoptierten Kindern festzustellen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Urkundenstelle:
    Telefon: 06232 - 14-2503
    Fax: 06232 - 14-2763

    Hinweis: Die Stadt Speyer arbeitet mit keinen privaten Anbietern im Internet zusammen, die als Dienstleistung die Mithilfe bei der Beschaffung von Personenstandsurkunden kostenpflichtig anbieten.

    Personenstandsurkunden aller Art können direkt über die Stadt Speyer angefordert werden:
    - als Mail (Urkunden@stadt-speyer.de) oder
    - per Post an Standesamt Speyer, Urkundenstelle, Große Himmelsgasse 10, 67346 Speyer

    Personenstandsurkunden können Sie unter folgender E-Mail Adresse beantragen:
    Urkunden@Stadt-Speyer.de

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Achtung Gebührenänderung zum 01.09.2016:

    Das Ausstellen einer Personenstandsurkunde erhöht sich lt. Landesverordnung von 10,--€ auf 11,--€ und jedes gleichzeitig beantragt und im selben Arbeitsgang hergestellte Überstück einer Personenstandsurkunde erhöht sich von 5,--€ auf 5,50€.