Baugenehmigung Freistellungsverfahren

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.

    Im Freistellungsverfahren wird von der Gemeinde entschieden, ob ein normalerweise baugenehmigungspflichtiges Bauvorhaben aufgrund seiner Lage in einem Bebauungsplan baugenehmigungsfrei durchgeführt werden kann oder ob ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Die Gebühren für die beantragten Baumaßnahmen richten sich nach Art, Größe und Umfang des begehrten Bauvorhabens. Rechtsgrundlage ist das Besondere Gebührenverzeichnis des Landes für Bauaufsichtsbehörden.

    Link zum Gebührenverzeichnis:
    http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauABehGebV+RP&psml=bsrlpprod.psml

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Eingang der erforderlichen Bauunterlagen bei der Gemeindeverwaltung begonnen werden; teilt die Gemeinde der Bauherrin oder dem Bauherrn vor Ablauf der Frist in Textform mit, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, darf die Bauherrin oder der Bauherr bereits vor Ablauf der Monatsfrist mit dem Vorhaben beginnen (§ 67 Abs. 2 LBauO).

    Mit der Ausführung des Vorhabens einschließlich des Aushubs der Baugrube darf anschließend erst begonnen werden, wenn die Bauherrin oder der Bauherr den Beginn der Bauarbeiten der Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher in Textform mitgeteilt hat (§ 77 Abs. 1 LBauO).

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Formulare für Bauvorhaben können digital vom Webauftritt des Finanzministeriums als pdf-Dokument heruntergeladen werden:

    https://fm.rlp.de/de/themen/bauen-und-wohnen/baurecht-und-bautechnik/vordrucke/