Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerDie Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach SGB XII ist zu unterscheiden von der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II. Für diese ist das Jobcenter zuständig - siehe auch Eintrag zu --> Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.