Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Leistungsbeschreibung

    Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II ist zu unterscheiden von der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach SGB XII. Für diese ist dies Stadt (Fachbereich 4 - Soziales) zuständig - siehe auch Eintrag zu --> Grundsicherung im Alter


Zuständige Mitarbeitende