Gewerbeuntersagung

  • Leistungsbeschreibung

    Unter Umständen ist es erforderlich, dass die Stadtverwaltung als Gewerbebehörde rechtliche Schritte gegen Handwerks- und Gewerbetreibende in ihrem Zuständigkeitsbereich einleitet, wenn für diesen Betrieb die notwendigen Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen, weil der/die Betriebsinhaber(in) nicht die notwendigen Qualifikationen besitzt, erhebliche finanzielle Außenstände (auch steuerlich) hat oder sonstige Gründe gegen einen Weiterbetrieb sprechen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Kosten für ein Verfahren im Zusammenhang mit der Untersagung der Führung eines Gewerbe- oder Handwerksbetriebes sind individuell unterschiedlich nach Umfang und Schwere des Aufwandes.

  • Rechtsgrundlage


    • Gewerbeordnung (siehe auch Hinweise unter "Gewerbeanmeldung")

    • Handwerksordnung

    • Zivilrecht (BGB)

    • Strafrecht (StGB)


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende