Gewerbeuntersagung
Leistungsbeschreibung
Unter Umständen ist es erforderlich, dass die Stadtverwaltung als Gewerbebehörde rechtliche Schritte gegen Handwerks- und Gewerbetreibende in ihrem Zuständigkeitsbereich einleitet, wenn für diesen Betrieb die notwendigen Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen, weil der/die Betriebsinhaber(in) nicht die notwendigen Qualifikationen besitzt, erhebliche finanzielle Außenstände (auch steuerlich) hat oder sonstige Gründe gegen einen Weiterbetrieb sprechen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für ein Verfahren im Zusammenhang mit der Untersagung der Führung eines Gewerbe- oder Handwerksbetriebes sind individuell unterschiedlich nach Umfang und Schwere des Aufwandes.
Rechtsgrundlage
- Gewerbeordnung (siehe auch Hinweise unter "Gewerbeanmeldung")
- Handwerksordnung
- Zivilrecht (BGB)
- Strafrecht (StGB)