Eintragung in die Handwerksrolle
Leistungsbeschreibung
Die Handwerksordnung (HWO) unterscheidet zwischen
- dem zulassungspflichtigen Handwerk ,
- dem zulassungsfreien Handwerk, dem handwerksähnlichen Gewerbe .
Ein Gewerbebetrieb ist ein Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks, wenn er handwerksmäßig betrieben wird und ein Gewerbe vollständig umfasst. Das Gewerbe muss in der Anlage A zur Handwerksordnung (HwO) aufgeführt sein. Es können auch Tätigkeiten ausgeübt werden, die für dieses Gewerbe wesentlich sind (wesentliche Tätigkeiten).
Beabsichtigen Sie, selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe zu betreiben? Dann ist es erforderlich, dass Sie Ihren Gewerbebetrieb in die Handwerksrolle eintragen lassen. Eingetragen werden können
- natürliche und juristische Personen und
- Personengesellschaften.
Zum stehenden Gewerbe gehört jeder Gewerbebetrieb, dessen Tätigkeit nicht dem Reisegewerbe oder dem Marktverkehr zuzurechnen ist. Eine gewerbliche Niederlassung ist nicht Voraussetzung.
Sie oder die von Ihnen mit der Betriebsleitung beauftragte Person müssen über die persönlichen Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle verfügen, wenn Sie
- ein stehendes Gewerbe gründen oder
- sich an einem Betrieb beteiligen oder
- sich zusammen mit einem Partner selbständig machen wollen.
Verfahrensablauf
Um Ihr Unternehmen in die Handwerksrolle eintragen zu lassen, ist es erforderlich, dass Sie einen Antrag stellen. Mit der Eintragung in die Handwerksrolle ist die Ausstellung einer Handwerkskarte verbunden. Mit der Handwerkskarte können Sie sich später als eingetragener Handwerksbetrieb ausweisen.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerDie jeweiligen Gebühren für die Eintragung in die Handwerksrolle legt die originär zuständige Handwerkskammer fest. Die Stadtverwaltung nimmt lediglich Anträge entgegen.
Zuständig für Speyer ist die
Handwerkskammer der Pfalz
Am Altenhof 15
67655 KaiserslauternPostfach 26 20
67614 KaiserslauternTel.: +49 631 3677-0
Fax: +49 631 3677-180
e-mail: info@hwk-pfalz.deAnsprechpartner finden Sie unter:
HWK PfalzRechtsgrundlage
Handwerksordnung (HWO)
Anträge / Formulare
Antragsformulare sind bei den Handwerkskammern erhältlich.
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerFormular der HWK Pfalz zur Eintragung:
https://www.hwk-pfalz.de/downloads/antrag-auf-eintragung-mit-handwerkersuche-51,3043.pdf
weitere Downloads von Formularen und Informationen: