Eintragung in die Handwerksrolle

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Handwerksordnung (HWO) unterscheidet zwischen

    • dem zulassungspflichtigen Handwerk ,
    • dem zulassungsfreien Handwerk, dem handwerksähnlichen Gewerbe .

    Ein Gewerbebetrieb ist ein Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks, wenn er handwerksmäßig betrieben wird und ein Gewerbe vollständig umfasst. Das Gewerbe muss in der Anlage A zur Handwerksordnung (HwO) aufgeführt sein. Es können auch Tätigkeiten ausgeübt werden, die für dieses Gewerbe wesentlich sind (wesentliche Tätigkeiten).

    Beabsichtigen Sie, selbständig ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe zu betreiben?  Dann ist es erforderlich, dass Sie Ihren Gewerbebetrieb in die Handwerksrolle eintragen lassen. Eingetragen werden können

    • natürliche und juristische Personen und
    • Personengesellschaften.

    Zum stehenden Gewerbe gehört jeder Gewerbebetrieb, dessen Tätigkeit nicht dem Reisegewerbe oder dem Marktverkehr zuzurechnen ist. Eine gewerbliche Niederlassung ist nicht Voraussetzung.

    Sie oder die von Ihnen mit der Betriebsleitung beauftragte Person müssen über die persönlichen Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle verfügen, wenn Sie 

    • ein stehendes Gewerbe gründen oder
    • sich an einem Betrieb beteiligen oder
    • sich zusammen mit einem Partner selbständig machen wollen.
  • Verfahrensablauf

    Um Ihr Unternehmen in die Handwerksrolle eintragen zu lassen, ist es erforderlich, dass Sie einen Antrag stellen. Mit der Eintragung in die Handwerksrolle ist die Ausstellung einer Handwerkskarte verbunden. Mit der Handwerkskarte können Sie sich später als eingetragener Handwerksbetrieb ausweisen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Die jeweiligen Gebühren für die Eintragung in die Handwerksrolle legt die originär zuständige Handwerkskammer fest. Die Stadtverwaltung nimmt lediglich Anträge entgegen.

    Zuständig für Speyer ist die

    Handwerkskammer der Pfalz
    Am Altenhof 15
    67655 Kaiserslautern

    Postfach 26 20
    67614 Kaiserslautern

    Tel.: +49 631 3677-0
    Fax: +49 631 3677-180
    e-mail: info@hwk-pfalz.de

    Ansprechpartner finden Sie unter:
    HWK Pfalz

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Antragsformulare sind bei den Handwerkskammern erhältlich.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Formular der HWK Pfalz zur Eintragung:

    https://www.hwk-pfalz.de/downloads/antrag-auf-eintragung-mit-handwerkersuche-51,3043.pdf

    weitere Downloads von Formularen und Informationen:

    https://www.hwk-pfalz.de/artikel/merkblaetter-informationen-und-formulare-zur-handwerksrolle-51,0,312.html