Lärmschutz
Leistungsbeschreibung
Lärmschutz bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz vor erheblich belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm. Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen.
Im Rahmen des Lärmschutzes wird zwischen Flugplätzen, Straßen- und Schienenwegen, Baustellen, Gewerbe- und Industrieanlagen, Sport- und Freizeitanlagen sowie durch Nachbarschaft als Lärmquellenarten differenziert. Für jede dieser Lärmquellenarten existieren in Abhängigkeit von der Gebietsart unterschiedliche Immissionsgrenz- oder Immissionsrichtwerte.
Zum Lärmschutz gehört auch eine vorsorgende Bauleitplanung, wie zum Beispiel die Trennung von Industrie- und Wohngebieten oder die Konzentration des Lärms auf Bereiche, wo er ohnehin nicht vermeidbar ist.
Im Jahr 2002 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament die Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verabschiedet. Ziel dieser Richtlinie ist unter anderem eine EU-weite Bestandsaufnahme der Lärmbelastung durch verschiedene Lärmquellen und erforderlichenfalls die darauf folgende Lärmminderung im Rahmen der Lärmaktionspläne.Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerDaneben gilt das Landes-Immissionsschutzgesetz RLP (insbesondere auch im Bereich der privaten Lärmbelästigungen, z.B. durch Radios, Rasenmäher etc.):
http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&query=ImSchG+RP&psml=bsrlpprod.psml
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerDie Zuständigkeit der Abteilung Umwelt und Forsten beschränkt sich auf den Schutz vor Lärmbelästigungen aus dem privaten Bereich.
Für Lärmbeschwerden aus dem Gaststättenbereich ist die Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung (210) zuständig - sieht auch Lärmschutz (allgemein).
Gewerbliche Betriebe stehen lärmschutzrechtlich unter Überwachung der
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Regionalstelle Gewerbeaufsicht Neustadt
Karl-Helfferich-Straße 2
67433 Neustadt an der Weinstraße
Tel.: 06321 / 99-0
Fax: 06321 / 33398Zuständig für Fluglärm ist der
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Fachgruppe Luftverkehr
Außenstelle Flughafen Hahn
Gebäude 890
55483 Hahn Flughafen
Tel.: 06543 / 50-8801Was sollte ich noch wissen?
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