Bewohnerparkausweis Erteilung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

  • Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verbandsgemeinde-, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

  • Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    • Personalausweis oder Reisepass,

    • Kfz-Schein,

    • falls Sie nicht der Halter des Fahrzeugs sind, die Bestätigung des Halters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen

    • bei Verlängerung den alten Parkausweis

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Gebührenrahmen 10,20 - 30,70 Euro pro Jahr (GebOSt Nr. 265)

    • Erstausstellung/Verlängerung/Gültigkeitsdauer                   1 Jahr      30,70 EURO
    • Erstausstellung/Verlängerung/Gültigkeitskauer                   2 Jahre    61,40 EURO
    • Umschreibung wg. Umzug in ein anderes Quartier oder Kennzeichenwechsel, jeweils ohne Änderung der Gültigkeitsdauer             20,00 EURO
    • Verlust des Ausweises = wie Erstausstellung
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Für bestimmte Straßen der Innenstadt hat die Stadtverwaltung Quartiere für das Bewohnerparken ausgewiesen.
    Einen Bewohnerparkausweis für Ihr Parkquartier erhalten Sie, wenn Sie die unten genannten Voraussetzungen erfüllen. Auch wenn Sie einen Bewohnerparkausweis besitzen, haben Sie keinen Anspruch auf einen Parkplatz vor Ihrem Haus. Ihr Parkquartier umfasst mehrere Straßen, in denen Sie mit Ihrem Parkausweis parken können.
    Tatsächlich sind mehr Parkausweise im Umlauf als Parkplätze vorhanden sind.
    Um eine Erleichterung bei der Parkplatzsuche zu erreichen, wurden die Bewohnerparkausweise seit Januar 2001 auf die Bewohner mit Hauptwohnsitz begrenzt.

    Der Parkausweis wird wahlweise für ein oder zwei Jahre ausgestellt.

    Für Motorräder (einspurig) gibt es keine Bewohnerparkausweise. Motorräder sollen quer zu den eingezeichneten Parkplätzen möglichst platzsparend abgestellt werden.

    Voraussetzungen:

    • Sie müssen in Speyer mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
    • Sie wohnen in einem der zehn Parkquartiere der Innenstadt.
    • Sie sind Halter eines mehrspurigen Kraftfahrzeugs, welches ein zulässiges Gesamtgewicht von 2,8 t nicht überschreitet oder nutzen solch ein Fahrzeug eines anderen Halters dauerhaft.
  • Was sollte ich noch wissen?

    Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
    Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.