Führerschein - Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis aufgrund einer ausländischen Fahrerlaubnis
Leistungsbeschreibung
Sie besitzen eine ausländische Fahrerlaubnis und möchten diese in eine deutsche Fahrerlaubnis "umtauschen". Ihr ausländischer Führerschein wird grundsätzlich nach der Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis eingezogen.
- EU / EWR -Fahrerlaubnisse
- Anlage 11 Staaten
- "Drittstaaten"
Für diese gibt es unterschiedliche Regelungen. Bitte im Einzelfall persönlich vorsprechen und nachfragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
EU/EWR:
- Ausweispapiere
- ausländischer Führerschein
- Ein Passbild nach den bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007
- Registerauskünfte werden durch die Verwaltungsbehörde angefordert.
Anlage 11 Staaten:
- Ausweispapiere
- ausländischer Führerschein
- Übersetzung vom ADAC oder von einem vereidigten Dolmetscher für Land- oder Oberlandesgerichte
- Ein Passbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007
Drittstaaten:
- Ausweispapiere
- ausländischer Führerschein
- Übersetzung vom ADAC oder von einem vereidigten Dolmetscher für Land- oder Oberlandesgerichte
- Ein Passbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007
Klasse A / A1 / B / BE / M / L / S / T
- Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- Sehtestbescheinigung
Klasse C / C1 / CE / C1E
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der Fahrerlabnis-Verordnung (FeV))
- ärztliche Bescheinigung (Anlage 5 Absatz 1 der FeV)
Klasse D / DE / D1E
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der FeV)
- ärztliche Bescheinigung (Anlage 5 Absatz 1 der FeV)
- Eignungsgutachten (Anlage 5 Absatz 2 der FeV)
- Führungszeugnis
Welche Gebühren fallen an?
- 35 Euro für EU/EWR und Anlage 11 Staaten sofern keine Prüfung erforderlich ist
- 42,60 Euro für alle anderen
- 13 Euro falls die Beantragung eines Führungszeugnisses erforderlich ist