Fahrgastbeförderungsschein für Behindertenfahrzeuge

  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Zur Durchführung von sog. "Behinderten-Fahrdiensten" ist die Erteilung eines Mietwagenscheins notwendig. Bei diesen Transporten werden Personen, die während der Fahrt keiner ärztlichen Betreuung bedürfen, befördert. Das Mindestalter für die Durchführung von Behinderten-Fahrten beträgt 21 Jahre; per Ausnahmegenehmigung können aber schon 19-jährige diese Fahrten durchführen.


    Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung: Bei Ausländern: gültige Aufenthaltsgenehmigung
    • Führerschein
    • Karteikartenabschrift, sofern der letzte Führerschein nicht von der Führerscheinstelle, bei der Sie jetzt den Fahrgastbeförderungsschein beantragen, ausgestellt wurde
    • 2-jähriger Besitz einer Pkw-Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre. Der Besitz kann durch einen deutschen, EU- oder EWR-Führerschein oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis eines Staates nach Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung eines Privilegiertenstaates nachgewiesen werden. Sollten Sie mindestens ein, aber weniger als 2 Jahre über einen solchen Führerschein verfügen oder noch keine 21 Jahre alt sein, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung. Hierzu wird eine Bescheinigung der Hilfsorganisation über ihr Einsatzgebiet benötigt.
    • Gesundheitlicher Eignungsnachweis; bei Ersterteilung oder Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr: Allgemeinmedizinisches Gutachten einschließlich Leistungsbegutachtung und augenärztliches Zeugnis, bei Verlängerungen bis zum 60. Lebensjahr: allgemeinmedizinisches Gutachten und augenärztliches Zeugnis

    siehe auch
    Führerscheine

    An wen muss ich mich wenden?
    • Kreisverwaltung
    • Stadtverwaltung mit Führerscheinstelle
  • Rechtsgrundlage