Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland überführen wollen, benötigen Sie manchmal ein Ausfuhrkennzeichen. Dies gilt in folgenden Fällen:

    • Ihr Fahrzeug ist
      • zulassungspflichtig, wurde aber außer Betrieb gesetzt
      • zulassungsfrei und kennzeichenpflichtig ist, aber noch ohne Kennzeichen

    Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ihr Fahrzeug

    • aus eigener Triebkraft oder
    • als Anhänger ins Ausland überführen möchten.   

    Mit dem Ausfuhrkennzeichen erhalten Sie Fahrzeugdokumente und auf Wunsch einen internationalen Zulassungsschein. Das Ausfuhrkennzeichen ist zeitlich auf maximal ein Jahr begrenzt und das Fahrzeug benötigt in diesem Zeitraum eine gültige Hauptuntersuchung. Beides ist zeitlich begrenzt für die Überführung des Fahrzeugs gültig.

    Sie erhalten das Ausfuhrkennzeichens bei Ihrer örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Die Stadtverwaltung Speyer (Zulassungsbehörde) bittet Folgendes zu beachten:

    • Der Antrag auf Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens kann nur persönlich erfolgen.
    • Die Zulassungsbehörde verlangt die Vorführung des Fahrzeuges zum Zwecke der Identifizierung.

      Achtung: Annahmeschluss für Ausfuhrkennzeichen ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.



  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug, die Versicherung ist auf ein Jahr befristet
    • Nachweis, dass das Fahrzeug für den Straßenverkehr tauglich ist:
      •  gültige Prüfplakette durch absolvierte Hauptuntersuchung (HU)
      •  gegebenenfalls Abgasuntersuchung (AU)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I, auch als Fahrzeugschein bekannt
    • gegebenenfalls einen Internationalen Zulassungsschein für Ihr Fahrzeug
    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung zeitlich unbegrenzt gültig

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Sie benötigen in folgenden Fällen kein Ausfuhrkennzeichen:

    • Ihr Fahrzeug besitzt eine gültige Zulassung
    • es handelt sich um ein zulassungsfreies und kennzeichenpflichtiges Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt wurde    

    Falls Sie Ihr Fahrzeug in einen Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) überführen möchten, benötigen Sie zusätzlich einen internationalen Fahrzeugschein, den Sie separat beantragen können.