Kurzzeitkennzeichen beantragen
Leistungsbeschreibung
Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie ein Fahrzeug
Probefahren oder an einen anderen Ort überführen. Sonstige
Fahrtzwecke sind nicht zulässig und können geahndet werden.
Der Gültigkeitszeitraum beträgt maximal 5 Tage ab dem Tag der
Zuteilung. Das Ablaufdatum ist auf dem Kurzzeitkennzeichen am
rechten Rand sichtbar. Nach diesem Datum verliert das
Kurzzeitkennzeichen automatisch seine Gültigkeit.Das Fahrzeug muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ein
Kurzzeitkennzeichen zu verwenden:-
es muss eine EG-Typgenehmigung vorliegen oder
eine Einzelgenehmigung beziehungsweise
Betriebserlaubnis erteilt worden sein, -
für Gebrauchtfahrzeuge muss ein gültiger Nachweis
über eine bestandene Hauptuntersuchung vorliegen
(Hauptuntersuchungsbericht) und -
es muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
bestehen.
Wenn für Ihr Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung oder
Betriebserlaubnis vorliegt, dürfen Sie mit einem Kurzzeitkennzeichen
nur Fahrten durchführen, die im Zusammenhang mit der Erlangung
der erforderlichen Gutachten stehen. Dann dürfen Sie nur zur
nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk, die das
Kennzeichen zugeteilt hat, oder im angrenzenden Bezirk mit dem
Kurzzeitkennzeichen fahren.Wenn Ihr Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung oder
Sicherheitsprüfung hat, erhält es ein Kurzzeitkennzeichen nur für die
Fahrt:- zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück oder
- in eine nächstgelegene Werkstatt im Zulassungsbezirk, in dem das Kennzeichen ausgegeben wurde oder
- in einen angrenzenden Bezirk und zurück zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel.
Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuft
wurden.Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerNeuregelung ab 01. April 2015
Bei der Beantragung müssen die Fahrzeugpapiere (Brief oder Schein) im Original oder in Kopie vorgelegt werden.
Im neuen Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen sind die Daten durch die Zulassungsbehörde vollständig zu erheben und einzutragen.
Sollte das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung haben, kann ein Kurzzeitkennzeichen nur zur Fahrt zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle beantragt werden. Nur bei bestandener Hauptuntersuchung ist eine Weiterfahrt möglich.
Das Kurzzeitkennzeichen ist grundsätzlich bei der Zulassungsstelle zu beantragen, die für Ihren ersten Wohnsitz zuständig ist. Sollte Ihr Wohnsitz nicht in Speyer oder im europäischen Ausland liegen, ist die Zuständigkeit der Stadt Speyer nur gegeben, wenn das überführende Fahrzeug in Speyer gekauft wurde und dies durch Vorlage des Originalkaufvertrages nachgewiesen wird.
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es muss eine EG-Typgenehmigung vorliegen oder
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
-
Übereinstimmungsbescheinigung (englische Abkürzung:
COC) oder - Einzelgenehmigung des Fahrzeugs im Original
- gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
- bei Gebrauchtfahrzeugen: Hauptuntersuchungsbericht
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Welche Gebühren fallen an?
EUR 10,20
Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerHinweis der Stadt Speyer:
Die Gebühren für das Kurzzeitkennzeichen betragen 12.80 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Kurzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig.
Rechtsgrundlage