Wahlvorstand
Leistungsbeschreibung
Wahlvorstände sind für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlhandlung und Ergebnisermittlung in ihrem Stimmbezirk verantwortlich. Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher, der Schriftführerin oder dem Schriftführer und den Beisitzerinnen und Beisitzern.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerDer Einsatz als Wahlhelfer wird mit einem so genannten "Erfrischungsgeld" honoriert, das - abhängig von der Wahl - in der Regel 13 - 16 Euro beträgt.
Was sollte ich noch wissen?
Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.