Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Ausfüllbare örtliche Vordrucke:

  • Teaser

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

  • Zuständige Stelle

    Zuständig sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien beziehungsweise teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.

  • Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
  • Welche Gebühren fallen an?

    Verwaltungsgebühr: 15,90 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
    für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde

    Verwaltungsgebühr: 15,90 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
    für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde

    Verwaltungsgebühr: 2,10 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
    für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal

    Verwaltungsgebühr: 2,10 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
    für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es gibt keine Frist.

    Es gibt keine Frist.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Widerspruch

  • Weiterführende Informationen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Öffnungszeiten Zulassungsstelle:
    231-BB II - Bürgerbüro Industriestraße / Zulassungsstelle | Stadt Speyer 

  • Kurztext

    • Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs Bewilligung
    • Fahrzeug wird abgemeldet und darf danach nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen; gilt auch für Anhänger
    • Fahrzeug darf danach nicht mehr auf öffentlichen Flächen abgestellt werden
    • erforderliche Unterlagen:
      • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), mit Anhängerverzeichnis, sofern vorhanden
      • Kennzeichenschilder
    • Voraussetzungen:
      • bei Verschrottung: Nachweis der Fahrzeugverwertung, welche die fachgerechte Entsorgung des Fahrzeugs bestätigt (Verwertungsnachweis)
      • Verbleibserklärung, wenn Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Beantragung: persönlich oder in Vertretung
    • zuständig: örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde
    • Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs Bewilligung
    • Fahrzeug wird abgemeldet und darf danach nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen; gilt auch für Anhänger
    • Fahrzeug darf danach nicht mehr auf öffentlichen Flächen abgestellt werden
    • erforderliche Unterlagen:
      • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), mit Anhängerverzeichnis, sofern vorhanden
      • Kennzeichenschilder
    • Voraussetzungen:
      • bei Verschrottung: Nachweis der Fahrzeugverwertung, welche die fachgerechte Entsorgung des Fahrzeugs bestätigt (Verwertungsnachweis)
      • Verbleibserklärung, wenn Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Beantragung: persönlich oder in Vertretung
    • zuständig: örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde
  • Anträge / Formulare


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