Schwerbehinderte Menschen im Beruf, Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
Leistungsbeschreibung
Dabei handelt es sich um Maßnahmen der beruflichen Bildung sowie Teilnahme an besonderen Fortbildungs- und Anpassungsmaßnahmen, die nach Art, Umfang und Dauer den Bedürfnissen der schwerbehinderten Menschen entsprechen.
Spezielle Hinweise für - Stadt SpeyerZuständig für Speyer ist das
Bürgerservicebüro (BSB) des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung
Reiterstraße 16
76829 Landau in der PfalzTelefon 06341 26-222
Telefax 06341 26-48207
poststelle-ld@lsjv.rlp.de
Webseite: LSJVAntragsformulare halten auch die Bürgerbüros und die Mitarbeiter(innen) der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen bereit.
Voraussetzungen
Eine Förderung der Ausbildung oder Umschulung ist nicht möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung unter: