Kampfhund von Maulkorbpflicht befreien
Leistungsbeschreibung
Die Maulkorbpflicht gilt für alle gefährlich eingestuften Hunde, sogenannte „Listenhunde“.
In Rheinland-Pfalz können Sie Ihren Hund unter bestimmten Voraussetzungen von der Maulkorbpflicht befreien lassen.
Dies kann auch in Form eines Halfters (zum Beispiel „Halti“) erfolgen.
Teaser
Sie möchten Ihren Hund von der Maulkorbpflicht befreien lassen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Bescheinigung.
Verfahrensablauf
- Sie müssen eine Begleithundprüfung oder einen Sachkundenachweis erbringen
- Bei körperlichen Gebrechen Ihres Hundes: Sie müssen einen Sachverständigennachweis eines amtlichen Tierarztes einholen
- Sie stellen einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle, erforderliche Nachweise fügen Sie hinzu
- Bei Bewilligung: Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid
Zuständige Stelle
Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde
Voraussetzungen
- Gefahr für öffentliche Sicherheit durch den Hund kann ausgeschlossen werden
- Sie müssen als Hundeführer die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen
- Ihr Hund darf nicht bissig sein
- Empfehlung eines Tierarztes liegt Ihnen vor
Weitere mögliche Voraussetzungen:
- Bei körperlichen Gebrechen Ihres Hundes
- Ihr Hund ist ein Welpe oder ein junger Hund bis 12 Monate
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig
- Gegebenenfalls Bescheinigung über erforderliche Zuverlässigkeit zur Haltung eines Kampfhundes
- Gegebenenfalls Sachverständigennachweis eines Tierarztes
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer: 5 Jahre
Rechtsgrundlage