Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden - Verlust anzeigen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie müssen den Verlust von erlaubnispflichten Waffen, Munition und waffenrechtlichen Erlaubnisurkunden unverzüglich anzeigen. Zu den waffenrechtlichen Erlaubnisurkunden zählen:

    • Waffenbesitzkarte,
    • Munitionserwerbschein,
    • Waffenschein,
    • Kleiner Waffenschein,
    • Schießerlaubnis,
    • Europäischer Feuerwaffenpass,
    • Ersatzbescheinigung für Waffenbesitzkarte oder Waffenschein,
    • sonstige Erlaubnisurkunden (z. B. Waffenhandels- oder -herstellungserlaubnis, Mitnahme- oder Verbringungserlaubnis, Ausnahmeerlaubnis für das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen).

    Sie können in einer Anzeige auch den Verlust mehrerer Waffen/Munition und Erlaubnisurkunden angeben.

    Zeigen Sie an, dass Sie Erlaubnisurkunden verloren haben, sollten Sie mit der Anzeige auch gleich beantragen, dass Ihnen Ersatzdokumente ausgestellt werden.

    Zusätzlich müssen Sie bei der Polizei anzeigen, dass Sie Waffen und/oder Erlaubnisurkunden verloren haben.

    Finden Sie die Waffen und Erlaubnisse wieder, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Eventuell ausgestellte Ersatzdokumente müssen Sie wieder abgeben.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Waffenrecht | Stadt Speyer 

  • Teaser

    Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnisurkunde, wie zum Beispiel eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein, verloren haben, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.

  • Verfahrensablauf

    Sie müssen den Verlust der Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. 

  • Zuständige Stelle

    Waffenbehörde

  • Voraussetzungen

    Sie haben eine Waffe, Munition oder eine Erlaubnisurkunde verloren.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie müssen den Verlust unverzüglich anzeigen.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Waffenbehörde

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende