Einbürgerung beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

    •  seit fünf Jahren rechtmäßig gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
    •  unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis
    •  geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
    •  Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges bekennen
    •  keine Verurteilung wegen einer Straftat
    •  eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II. Ausnahmen gelten für Personen, die in den vergangenen 2 Jahren mindestens 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig waren.
    •  Ausreichende Deutschkenntnisse
    •  Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse in Deutschland (staatsbürgerliche Kenntnisse)
    •  keine Mehrehe und keine Hinweise auf Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau

    Sie müssen zudem Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Die Mehrstaatigkeit ist mit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes am 27. Juni 2024 nun erlaubt.  

    Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie unter

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    A – Terminvereinbarung Beratung (Erstgespräch Einbürgerung)

    Die Sach- und Rechtslage zur Einbürgerung ist äußerst komplex und umfangreich, weshalb vor einer gebührenpflichtigen Antragstellung stets ein persönliches Beratungsgespräch erfolgen sollte. In dem Beratungsgespräch werden Sie ausführlich über die zu erfüllenden gesetzlichen Voraussetzungen, das Antragsverfahren und dessen Ablauf, Gebührenpflicht, individuell erforderliche Unterlagen etc. informiert. Hierbei kann auch eine reale Einschätzung erfolgen, ob die Voraussetzungen für die Einbürgerung von Ihnen erfüllt werden und eine gebührenpflichtige Beantragung der Einbürgerung Erfolgsaussichten hat. Im Anschluss erhalten Sie die erforderlichen Antragsformulare, Merkblätter und Ihre persönliche Unterlagenliste.

    Die Beratung (Erstgespräch Einbürgerung) erfolgt nach Terminvereinbarung per E-Mail an:

    • einbuergerung@stadt-speyer.de
    • Im Betreff der E-Mail bitte > Termin Beratung < eintragen
    • In der E-Mail bitte folgende persönliche Daten angeben:
      • Ihr Vor- und Familienname
      • Ihr Geburtsdatum
      • Ihre vollständige Anschrift (Ort, Straße, Hausnummer)
      • Ihre Kontaktdaten (Telefon / E-Mail)

    Danach erhalten Sie einen Vorsprachetermin per E-Mail. Sollten aktuell keine freien Termine zur Verfügung stehen, informieren wir Sie per E-Mail, dass Sie auf eine Warteliste aufgenommen wurden und sobald ein freier Termin zur Verfügung steht, erhalten Sie einen Vorsprachetermin per E-Mail.

    B – Terminvereinbarung Antragstellung (persönliche Vorsprache)

    Sofern die Beratung (Erstgespräch Einbürgerung) ergaben hat, dass Sie (vermutlich) die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, kann direkt im Anschluss der Beratung, mit dem Sachbearbeiter, ein Termin für die persönliche Antragstellung vereinbart werden.

    Sofern Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt einen Termin vereinbaren möchten, senden Sie eine E-Mail an:

    • einbuergerung@stadt-speyer.de
    • Im Betreff der E-Mail bitte > Termin Antragstellung < eintragen
    • In der E-Mail bitte folgende persönliche Daten angeben:
      • Ihr Vor- und Familienname
      • Ihr Geburtsdatum
      • Ihre vollständige Anschrift (Ort, Straße, Hausnummer)
      • Ihre Kontaktdaten (Telefon / E-Mail)
      • Geben Sie an, ob Ihr Ehegatte und/oder minderjährigen Kinder miteingebürgert werden sollen

    Danach erhalten Sie einen Vorsprachetermin per E-Mail. Sollten aktuell keine freien Termine zur Verfügung stehen, informieren wir Sie per E-Mail, dass Sie auf eine Warteliste aufgenommen wurden und sobald ein freier Termin zur Verfügung steht, erhalten Sie einen Vorsprachetermin per E-Mail.

    !! WiCHTiG !!

    Bitte sehen Sie von der Zusendung von Einbürgerungsanträgen per Post oder E-Mail ab, da dies die persönliche Antragstellung nicht ersetzt und nicht zu einer beschleunigten/bevorzugten Bearbeitung führt. Sie müssen dennoch nach Terminvereinbarung mit aktuellen Unterlagen im ORIGINAL vorsprechen.

    Für das Abhandenkommen von Originaldokumenten, die auf dem Postweg bei uns eingehen oder nicht direkt beim zuständigen Sachbearbeiter vorgelegt werden, wird keine Haftung übernommen.


     
    C – Persönliche Antragstellung

    Zum vereinbarten Termin bringen Sie die ausgefüllten Einbürgerungsanträge und alle erforderlichen Unterlagen, insbesondere Ausweispapiere, Personenstandsurkunden, Zeugnisse und Zertifikate, im ORIGINAL mit.

    • Wir gehen die ausgefüllten Antragsformulare gemeinsam mit Ihnen durch und nehmen ggf. Korrekturen und Ergänzungen vor. Dann kann der Antrag von Ihnen unterzeichnet werden. (NICHT vorher unterzeichnen)
    • Wir prüfen ob Ihre Unterlagen echt und in Ordnung sind und Sie erhalten diese direkt wieder zurück.
    • Sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben, erfolgen nun die Bekenntnisse und Loyalitätserklärung
    • Sie zahlen die Einbürgerungsgebühr (nur Barzahlungen oder Zahlung mit einer EC-Karte möglich).

    Sollten noch Unterlagen oder Informationen fehlen, ruht Ihr Antrag auf Einbürgerung, bis alle erforderlichen Unterlagen vollständig bei uns eingegangen sind, längstens jedoch für 12 Monate. Nach Eingang aller Unterlagen wird die Prüfung/Bearbeitung Ihres Antrages begonnen.

    D – Prüfung/Bearbeitung Ihres Antrages

    Nach der persönlichen Antragstellung

    • werten wir Ihre, bei der Ausländerbehörde geführte Ausländerakte aus,
    • danach holen wir bei verschiedenen innerdeutschen Behörden Stellungnahmen ein. Dies sind derzeit u.a. Ausländerbehörden, Bundeszentralregister (Strafregister), Ausländerzentralregister (AZR), Landeskriminalamt, Landesverfassungsschutz, ggf. Meldebehörden, Jobcenter, Sozialämter, Arbeitsagenturen, Strafverfolgungsbehörden.

    Die Prüfung/Bearbeitung kann, je nach Sachverhalt, bis zu 18 Monaten* in Anspruch nehmen, ggf. auch länger.

    *Wir bitten in diesem Zeitraum von Sachstandsanfragen abzusehen, da dies die Bearbeitung aller Anträge, inklusive Ihres eigenen Antrages, erheblich verzögert.

    E – Einbürgerung – Aushändigung der Einbürgerungsurkunde

    Nach positivem Abschluss unserer Prüfung erhalten Sie, in der Regel, innerhalb von 6 Monaten einen Termin zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.

    Die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde (Einbürgerung) erfolgt in der Regel im Rahmen einer öffentlichen Feierstunde der Oberbürgermeisterin, der Stadt Speyer. Die Teilnahme ist verpflichtend.

    !! WiCHTiG !!

    Im Zeitpunkt der Einbürgerung dürfen die Stellungnahmen unter „Nr. D“ nicht älter als 6 Monate sein. Es ist daher möglich, dass wir vor der Einbürgerung ggf. erneut Stellungnahmen bei Behörden einholen müssen und Sie ggf. aktualisierte Unterlagen vorlegen müssen (z.B. Einkommensnachweise).


    F – Nach der Einbürgerung

    Nach der Einbürgerung

    • am nächsten Tag können Sie beim Bürgerservice der Stadt Speyer deutsche Ausweispapiere (Personalausweis / Reisepass) beantragen,
    • haben Sie die Möglichkeit, beim Standesamt Speyer, eine Namenserklärung nach Artikel 47 EGBGB abzugeben. Dies sollte möglichst vor der Beantragung von deutschen Ausweispapieren erfolgen.
  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Der Weg zum deutschen Pass - Alle wichtigen Informationen zur Einbürgerung
     >> 
    www.einbürgerung.de 

    https://client.rlpdirekt.de/private/api/bild/LcUUCzJk6CNTp0uVPOmPS

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Die erforderlichen Antragsformulare, Merkblätter und eine persönliche Unterlagenliste, erhalten Sie nach dem „Erstgespräch Einbürgerung“ persönlich ausgehändigt (siehe Verfahrensablauf).

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Das Einbürgerungsverfahren ist für Sie grundsätzlich gebührenpflichtig § 38 Abs. 2 Staatsangehörigkeitsgesetz:

    • Pro Person beträgt die Gebühr für die Einbürgerung 255,- €.
    • Für ein minderjähriges Kind, das mit dem Antragsteller gemeinsam eingebürgert wird und keine eigenen Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes hat, beträgt die Gebühr 51,- €.
    • Wenn Sie einen Antrag zurücknehmen, nachdem wir mir der Sachbearbeitung begonnen haben, beträgt die Bearbeitungsgebühr zwischen 50 und 100 % der Einbürgerungsgebühr, mindestens jedoch 25,- €.
    • Wen wir einen Antrag ablehnen, beträgt die Bearbeitungsgebühr in der Regel 100% der Einbürgerungsgebühr.

    Die Gebühr wird mit der Antragstellung fällig und ist als einmalige Zahlung bei der persönlichen Antragstellung zu begleichen. Die Zahlung erfolgt in der Regel als Barzahlung oder mit EC-Karte, vor Ort bei der Behörde.

    Die Kosten für deutsche Ausweispapiere (Personalausweis / Reisepass) sind nicht in der Einbürgerungsgebühr mit inbegriffen. Diese Dokumente müssen Sie nach der Einbürgerung beim Bürgerservice Ihres Wohnortes beantragen und bezahlen.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Einbürgerungsinteressierte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können selbst einen Einbürgerungsantrag stellen. Für jüngere Personen müssen die gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen; das sind in der Regel die Eltern.

  • Bearbeitungsdauer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Wenn Sie den Antrag und alle Nachweise eingereicht haben, prüft die Staatsangehörigkeitsbehörde den Antrag. Die Bearbeitungszeiten können unterschiedlich lange dauern und hängen vom Einzelfall ab. Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 18 Monaten und länger.

    In dieser Zeit können Fragen zum Bearbeitungsstand aufgrund stark gestiegener Antragszahlen nicht beantwortet werden. Wir bitten um Verständnis.

    Gründe für die lange Bearbeitungszeit sind die Komplexität des Sachverhaltes, der zu prüfenden Unterlagen und hohe Antragszahlen.

  • Rechtsgrundlage

    Die Einbürgerungsvoraussetzungen, das Verfahren und die Gebühren sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Für Staatenlose und heimatlose Ausländer gibt es weitere spezielle Vorschriften.

    Bundesrechtlich geregelt ist auch der Einbürgerungstest in der Einbürgerungstestverordnung.

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Die erforderlichen Antragsformulare, Merkblätter und eine persönliche Unterlagenliste, erhalten Sie nach dem „Erstgespräch Einbürgerung“ persönlich ausgehändigt (siehe Verfahrensablauf).

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Mehrstaatigkeit

    Sie müssen Ihre bisherige(n) Staatsangehörigkeit(en) nicht aufgeben, um den deutschen Pass zu erhalten. Nach deutschem Recht ist die Mehrstaatigkeit grundsätzlich für alle möglich. Allerdings kann es sein, dass in dem Land oder den Ländern Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit(en) andere rechtliche Regelungen gelten – zum Beispiel, dass Sie Ihre bisherige(n) Staatsangehörigkeit(en) automatisch verlieren, wenn Sie sich in Deutschland einbürgern lassen. Wenn Sie dazu Fragen haben, sollten Sie sich an die Botschaft oder ein Konsulat des Landes bzw. der Länder Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit(en) wenden.

    Bekenntnisse und Loyalitätserklärung

    Wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und in Deutschland eingebürgert werden will, muss sich zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft bekennen. Dazu gehören insbesondere die Würde und Gleichheit aller Menschen. Wer diese Werte nicht teilt oder ihnen gar zuwiderhandelt, kann nicht deutscher Staatsangehöriger werden.

    Daher kann kein wirksames Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung abgeben, wer sich antisemitisch, rassistisch oder in sonstiger Weise menschenverachtend betätigt.

    Es ist darüber hinaus ein weiteres Bekenntnis abzugeben zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.

    Informationen über das Grundgesetz und die freiheitliche demokratische Grundordnung und die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen gehören mit zu den Kenntnissen über die Rechts- und Gesellschaftsordnung unseres Landes, über die deutsche Staatsangehörige grundsätzlich verfügen sollen.

  • FAQ

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Fragen und Antworten

    Es gibt viele Fragen rund um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Hier finden Sie Antworten und weitere Informationen zur Einbürgerung:

    Bundesregierung — Einbürgerung in Deutschland (xn--einbrgerung-whb.de)


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