Stadtrechtsausschuss

  • Leistungsbeschreibung

    Der Stadtrechtsausschuss entscheidet über Widersprüche gegen Verwaltungsakte (z. B. Abgabenbescheide, Ablehnungen von Bauanträgen, Gewerbeuntersagungen, Rückforderung von Abschleppkosten, Sozialhilfeangelegenheiten) die von der Stadtverwaltung erlassen wurden. Die Verfahren des Stadtrechtsausschusses sind gesetzlich vorgesehene Vorverfahren, die vor dem Gang zum Verwaltungsgericht bzw. bei Sozialhilfeangelegenheiten zum Sozialgericht zu durchlaufen sind, um die Gerichte zu entlasten.

    Der Stadtrechtsausschuss entscheidet nicht über Bußgeldverfahren in Straßenverkehrsangelegenheiten. Hier ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid an die ausstellende Behörde zu richten; sollte die Behörde dem Einspruch nicht abhelfen, entscheidet das örtliche Amtsgericht über den Vorgang.

    Im Stadtrechtausschuss führt die Leitung der Rechtsabteilung (Juristin mit Befähigung zum Richteramt)  den Vorsitz, die beiden anderen Personen sind ehrenamtliche Beisitzerinnen oder Beisitzer; diese werden vom Stadtrat gewählt. 

    Die Verhandlungen sind öffentlich; der Stadtrechtsausschuss kann die Öffentlichkeit aus einem wichtigen Grund ausschließen.  Die Verhandlungen in Sozialangelegenheiten und Steuerangelegenheiten sind immer nichtöffentlich.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Unterliegen die Widerspruchsführenden in dem Verfahren, fallen in der Regel Kosten an. Die Höhe der Kosten hängt vom Gegenstandswert und der Art der Beendigung des Verfahrens ab.


    Widerspruchsverfahren nach dem Sozialrecht sind immer kostenlos.

  • Rechtsgrundlage


    • Landesgesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO)

    • Verwaltungsgerichtsordung (VwGO)

    • Sozialgerichtsgesetz (SGG)

    • Landesgebührengesetz (LGebG)


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende