Haushaltsbescheinigung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Haushaltsbescheinigung ist eine amtliche Bestätigung von Personendaten des Antragstellers und seiner mit ihm im Haushalt lebenden Familienangehörigen (Ehegatte, Lebenspartner und Kinder). Sie wird in Form einer besonderen Meldebescheinigung von der örtlich zuständigen Meldebehörde ausgestellt und dient zur Vorlage bei öffentlichen Stellen wie bspw. der Familienkasse für den Bezug von Kindergeld. 

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bei der Beantragung müssen Sie sich gegenüber der Meldebehörde ausweisen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Höhe der Gebühr legt die Meldebehörde fest. Sie orientiert sich im Allgemeinen an der Gebühr für eine Meldebescheinigung.

    Soweit die Bescheinigung der Beantragung, Erbringung oder der Erstattung einer Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch X (SGB X) dient, besteht Kostenfreiheit (§ 64 Abs. 2 SGB X).

    Gebühr: 6,50 €
    Vorkasse: Nein

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Für die Stadt Speyer gilt eine Gebühr von 6,50 Euro für eine Haushaltsbescheinigung.


  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Keine.

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Stadt Speyer:
    Rechtsgrundlage ist Lfd. Nr. 11.1.1 der Anlage zur Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung ( Besonders Gebührenverzeichnis)