Energieeinsparung Befreiung von den Anforderungen beantragen
Leistungsbeschreibung
Bei Neubau und Sanierung von Wohngebäuden sind grundsätzlich die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einzuhalten. Die im GEG geforderten Maßnahmen sind in der Regel wirtschaftlich darstellbar. Nur beim Vorliegen besonderer Umstände kann die für das jeweilige Bauprojekt zuständige untere Bauaufsichtsbehörde auf Antrag Ausnahmen und Befreiungen von den Vorschriften der Energieeinsparverordnung erteilen.
Der Antragsteller hat gegenüber der zuständigen Behörde einen entsprechenden Nachweis zu führen, in dem er darlegt.,warum die Einhaltung der Vorgaben für ihn nicht möglich ist. Dies wird nur in Ausnahmefällen möglich sein, der Nachweis nur einer unwirtschaftlichen Variante genügt nicht.
Der Bau hocheffizienter Gebäude ist häufig wirtschaftlicher als der Bau nachMindeststandard auch da es hierfür attraktive Fördermöglichkeiten gibt. Eine Beratung vor Beginn der Planung wird empfohlen, hierzu gibt es in Rheinland-Pfalz kostenfreie Erstberatungsmöglichkeiten z.B. bei der Verbraucherzentrale.
Teaser
Die im Gebäudeenergiegesetz geforderten Maßnahmen sind normalerweise wirtschaftlich, dies ist in zahlreichen Gutachten nachgewiesen. Wenn dies auf Grund besonderer Umstände nicht so ist, kann eine Ausnahme beantragt werden.
Voraussetzungen
Von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes können Sie befreit werden, wenn
- die Anforderungen im Einzelfall einen unangemessenen Aufwand verursachen
- die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer nicht erwirtschaftet werden können.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Dem schriftlichen Antrag sind beizufügen:
- Nachweise über die Unwirtschaftlichkeit
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Es ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen und Hinweise zur Energieeinsparung finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.