E-Plakette erhalten für E-Fahrzeuge aus dem Ausland
Leistungsbeschreibung
Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug wie beispielsweise ein
- Batterieelektrofahrzeug;
- Brennstoffzellenfahrzeug oder
- aufladbares Hybridelektrofahrzeug
benötigt zur Teilnahme am Straßenverkehr eine E-Plakette, auch wenn dieses aus dem Ausland kommt.
Die Plakette müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen und wird Ihnen durch die Zulassungsbehörde ausgegeben. Im Anschluss müssen Sie die Plakette an Ihrer Fahrzeugrückseite anbringen.
Teaser
Sofern Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug aus dem Ausland nicht bereits eine Kennzeichnung besitzt, benötigt dieses zur Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland eine E-Plakette.
Verfahrensablauf
Die sogenannte E-Plakette müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Diese trägt in das dafür vorgesehene Sichtfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen Ihres Fahrzeuges ein und händigt Ihnen die E-Plakette aus.
Sie müssen die E-Plakette dann nur noch an der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar anbringen.
Zuständige Stelle
Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.
Voraussetzungen
- keine Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge durch den Herkunftsstaat
- Fahrzeug der Fahrzeugklassen M1, N1, N2 (jedoch nur bis zu einem Gesamtgewicht bis max. 4250 kg) sowie L3e, L4e, L5e, L7e
- alternativer Antrieb bzw. Energiequelle
Welche Unterlagen werden benötigt?
- die Zulassungsbescheinigung Teil I
- die Übereinstimmungsbescheinigung oder
- eine sonstige zum Nachweis geeignete Unterlage.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können die Vorteile erst nutzen, wenn Sie die Plakette an Ihrem Auto angebracht haben.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge sind dem inländischen Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleichzusetzen.