Bürgersprechstunde

  • Leistungsbeschreibung

    Alle Einwohner können die Bürgersprechstunde Ihrer (Ober)bürgermeisterin oder Ihres (Ober)bürgermeisters bzw. Ihrer Ländrätin oder Ihres Landrates in Anspruch nehmen.


An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende