Kfz-Anhänger Zulassung beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Zulassung Ihres Kraftfahrzeug-Anhängers (Kfz-Anhänger) beantragen Sie bei der Zulassungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben. Kfz-Anhänger können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf:

    • Firmen,
    • Behörden oder
    • Vereine.

    Kfz-Anhänger sind von der Zulassungspflicht befreit, wenn sie

    • nicht für Fahrten über 25 km/h gebraucht werden und entweder
      • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt,
      • in Form von Wohn- und Packwagen im Schaustellergewerbe oder
      • als fahrbare Baubuden gebraucht werden.

    Darüber hinaus ohne Geschwindigkeitsbegrenzung von der Zulassungspflicht befreit sind:

    • Arbeitsmaschinen,
    • Spezialanhänger zum Transport von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsboote,
    • Anhänger der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes,
    • einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen und
    • Sitzkarren, die hinter einachsigen land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführt werden.

    Hinweis: Für einen bereits zugelassenen Kfz-Anhänger, sofern dieser zwischendurch nicht gänzlich außer Betrieb gesetzt wurde, müssen Sie nur einen Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Online Anträge zur Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung, Erstzulassung und Umschreibung:

    Verfügbare Online Verfahren

    Ausfüllbare örtliche Vordrucke:

  • Teaser

    Wollen Sie an Ihrem Kraftfahrzeug einen Anhänger im öffentlichen Straßenverkehr mitführen, brauchen Sie dafür eine Zulassung.

  • Verfahrensablauf

    Ihre Zulassung müssen Sie persönlich beantragen:

    • Informieren Sie sich bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde zu den erforderlichen Unterlagen und Formularen.
    • Vereinbaren Sie, falls möglich, einen Termin oder nehmen Sie, falls vorhanden, das Onlineverfahren in Anspruch.
    • Bringen Sie alle erforderliche Unterlagen sowie die jeweilige Bezahlsumme zu Ihrem Termin mit.
    • Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
    • Bei positiver Prüfung erhalten Sie noch während des Termins:
      • Ihr persönliches Kennzeichen,
      • die abgestempelten Kennzeichenschilder und
      • Ihre Zulassungsdokumente.
    • Meistens gibt es unweit der Zulassungsstelle Privathändler, bei denen Sie sich direkt im Anschluss das Kennzeichen auf ein Nummernschild drucken lassen können.

    Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Sind Sie nicht in Deutschland gemeldet, können Sie das Kennzeichen nur dann beantragen, wenn Sie eine empfangsberechtigte Person benennen.

  • Zuständige Stelle

    In Rheinland-Pfalz sind die Kreisverwaltungen und die Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte für die Zulassung von Fahrzeugen zuständig.

  • Voraussetzungen

    • Der Anhänger muss einem genehmigten Typ entsprechen oder es muss eine Einzelgenehmigung erteilt worden sein.
    • Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Ihren Kfz-Anhänger
    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
      • Zahlungsrückständen über EUR 30,00: keine Zulassung bis Sie die Schuld beglichen haben
      • Zahlungsrückstände unter EUR 30,00: Zulassung im Ermessen der örtlich zuständigen Behörde
    • Sie dürfen keine KFZ-Steuerschulden von EUR 5,00 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • für Privatpersonen:
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • für juristische Personen/Unternehmen:
      • Handelsregisterauszug oder
      • Gewerbeanmeldung oder
      • Vereinsregisterauszug
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (sofern vorhanden, ansonsten Ausfertigung beantragen),
    • Übereinstimmungsbescheinigung (englische Abkürzung: COC) oder
    • Einzelgenehmigung über den Anhänger im Original,
    • Bericht über die erfolgreich durchgeführte und gültige Hauptuntersuchung,
    • elektronische Versicherungsbestätigung
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen Kosten an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    keine

  • Bearbeitungsdauer

    Je nach Zulassungsstelle unterschiedlich.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Formulare: erhalten Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein


An wen muss ich mich wenden?

Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien bzw. teilweise auch der großen kreisangehörigen Städte.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende