Kfz-Kennzeichen: Kennzeichenmitnahme

  • Leistungsbeschreibung

    Ab 01.01.2015 kann der Fahrzeughalter im Falle einer Wohnsitzverlegung in einen anderen Zulassungsbezirk entscheiden, ob das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll (Umkennzeichnungsverzicht).

    Dies ist der neu zuständigen Zulassungsbehörde mitzuteilen.

    Solange das Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt wird kann das Kennzeichen am Fahrzeug geführt werden.

     Vorlegen müssen Sie:

    • Personalausweis oder Pass.
    • Zulassungsbescheinigung Teil 1(Fahrzeugschein).
    • SEPA Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer.
    • EC- oder Bankkarte.

    Die Vorlage einer Versicherungsbestätigung (eVB), der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugbrief) sowie der Kennzeichenschilder ist in der Regel nicht erforderlich.


    Online Anträge zur Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung, Erstzulassung und Umschreibung:

    Verfügbare Online Verfahren

    Ausfüllbare örtliche Vordrucke:


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