Informationen zum neuartigen Coronavirus

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Atemwegserkrankungen durch das neuartige Coronavirus wurden erstmals Anfang Dezember 2019 in der chinesischen Metropole Wuhan (Provinz Hubei) nachgewiesen. Das Virus kann von Mensch zu Mensch übertragen werden.

    Coronaviren im Allgemeinen verursachen meist milde Krankheitsverläufe, können aber auch zu schweren, gegebenenfalls tödlichen Verläufen führen. Das neuartige Coronavirus kann bei einem Teil der Erkrankten zu einer schweren Infektion der unteren Atemwege und zu Lungenentzündungen führen. Todesfälle traten bisher vor allem bei Patienten auf, die bereits zuvor an schweren Grunderkrankungen litten.

    Das Robert-Koch-Institut (RKI) schätzt die Gefahr einer Ausbreitung in Deutschland insgesamt als hoch ein (Stand 24.3.2020). Das RKI veröffentlicht dazu aktuelle Fallzahlen, betroffene Länder und Informationen zu Risikogebieten.

    Verhalten bei Verdacht auf Infektion

    Für Reisende, die per Flugzeug aus einem Risikogebiet ankommen, wurde ein Warn- und Informationssystem eingerichtet.

    Wenn Sie aus einem Risikogebiet zurückkehren oder Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatten und innerhalb von 14 Tagen Symptome wie Fieber oder Atemwegsprobleme entwickeln, empfiehlt das RKI einen Arzt oder eine Ärztin zu kontaktieren (Anruf) und Ihren Besuch abzustimmen oder die 116117 zu wählen.

    Ärztinnen und Ärzte sowie Labore müssen den Verdacht auf eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus dem Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt

    • kann weitere Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen durchführen,
    • meldet Informationen zum Fall an die Landesbehörden. Name, Anschrift und andere persönlichen Daten werden nicht übermittelt. Das RKI wertet alle Informationen zum neuartigen Coronavirus zentral aus.

    Allgemeiner Schutz vor Infektionen

    Das RKI und die BZgA verweisen auf die auch sonst üblichen, allgemeinen Verhaltensregeln zum Schutz vor Infektionskrankheiten:

    • Hände regelmäßig und gründlich waschen.
    • Etikette beim Husten und Niesen beachten
    • Abstand zu Erkrankten halten.

    Diese dienen zum Beispiel auch dem Schutz vor einer Grippe.

    Bei akuten Atemwegsinfektionen kann es sinnvoll sein, wenn ein erkrankter Mensch einen Mund-Nasen-Schutz trägt. Dadurch kann er das Risiko einer Ansteckung anderer Personen durch Tröpfchen, welche beim Husten oder Niesen entstehen, verringern (Fremdschutz).

    Informationen für Reisende

    Das Auswärtige Amt veröffentlicht nach Bedarf Gesundheitsempfehlungen für Auslandsreisen. Aktuelle Informationen können Sie über die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts abrufen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Speyer

    Die Stadtverwaltung Speyer ist zuständig für :

    • Überprüfung, Einhaltung und Umsetzung von Hygienekonzepten und Coronabestimmungen
    • Bearbeitung von Beschwerden bei Nichteinhaltung von Hygienekonzepten
    • Reiserückkehrer müssen hier ihren Negativtest vorlegen
    • Ausstellung Quarantänebescheid


    Aktuelle Corona Informationen


  • Teaser

    Das Bundesministerium für Gesundheit, das Robert-Koch-Institut (RKI) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) veröffentlichen aktuelle Informationen und Hinweise zum neuartigen Coronavirus.

  • Verfahrensablauf

    entfällt

  • Voraussetzungen

    entfällt

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    entfällt

  • Welche Gebühren fallen an?

    entfällt

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    entfällt

  • Bearbeitungsdauer

    entfällt

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    entfällt

  • Was sollte ich noch wissen?

    entfällt

  • Anträge / Formulare