222 - Ausländerbehörde für die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes
Sonstige Angaben
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes sind ausschließlich für die Klärung der aufenthalts- und asylrechtlichen Fragen für die Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung zuständig. Eine Kundenberatung in allgemeinen Fragen des Ausländerrechts findet nicht statt.
Öffnungszeiten
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung