420 - Jugendhilfeleistungen, Betreuungsbehörde
Öffnungszeiten
Montag-Mittwoch und Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr,
Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr,
oder nach Terminvereinbarung
Angaben zur Barrierefreiheit
- Aufzug vorhanden
Zuständigkeiten
- Beistandschaft
- Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
- Betreuungsverfügung
- Elterngeld - Berechnung
- Elterngeld Beratung beanspruchen
- Elterngeld beantragen
- Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes
- Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt
- Sorgebescheinigung
- Sorgeerklärung
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
- Vaterschaftsanerkennung
- Vormundschaft und Pflegschaft übernehmen
- Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss