Lernmittelfreiheit


Lernmittel

 


Bitte beachten Sie die Hinweise im Merkblatt:

Anträge auf Lernmittelfreiheit können für folgende Schulen gestellt werden:

Grundschule Salierschule

Grundschule im Vogelgesang

Grundschule Siedlungsschule

Grundschule Woogbachschule

Grundschule Zeppelinschule

Realschule plus Burgfeldschule

Realschule plus Siedlungsschule

Integrierte Gesamtschule Georg-Friedrich-Kolb

Gymnasium am Kaiserdom

Hans-Purrmann-Gymnasium

Friedrich-Magnus-Schwerd-Gymnasium

Johann-Joachim-Becher-Schule (für folgende Bildungsgänge: Berufsfachschule I und II, Berufsfachschule Maßschneider*in sowie das Wirtschaftsgymnasium)

 

Gesetzliche Grundlagen

§ 70 Schulgesetz Rheinland-Pfalz
Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln